Gewinn bei Steuerbilanz und Handelsbilanz?

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Das ist sogar in den meisten Fällen so. Aber bitte beachten Sie, dass die steuerrechtliche Gweinnermittlung immer dreistufig vorzunehmen ist:

1. Handelsbilanzgewinn

2. Steuerbilanzgewinn

3. steuerrechtlicher Gewinn (unter Berücksichtigung steuerrechtlciher Vorschriften, die nur außerbilanziell greifen)

Jaja, der Gesetzgeber macht es einem nicht so einfach.

Es kommt schon allein durch die Gewerbesteuer zu Abweichungen.

Habi: abzugsfähig
StBi: nicht abzugsfähig

weiteres:
Bewirtungsaufwendungen, AfA etc pp

Bewirtungsaufwendungen werden außerbilanziell gekürzt. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zwischen HB und StB.

Ja, das kann sein, wobei die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz ist (umgekehrte Maßgeblichkeit fällt weg, s. Bilmog aus 2009) Das heißt, dass die handelsrechtlichen Rechnunglegungsvorschriften auch auf die Steuerbilanz - welche schließlich die Interessen der Steuerbehörden gerecht werden soll - anzuwenden sind. Allerdings hat diese Maßgeblichkeit dort ihre Grenzen, wo vorhandene steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz bzw. eine andere Behandlung verlangen.

Und genau aufgrund letzterer Aussage kann es zu Abweichungen kommen. In der Praxis wählt man die Ansätze jedoch häufig so, sodass Handels- und Steuerbilanz einander entsprechen.