Gewinnzusage - Rechtsanspruch?

9 Antworten

"Gerichtskosten zahle ja schließlich nicht ich" Woher nimmst Du die Erkenntnis? Wer soll sie bezahlen? Es ist der Verlierer, der sie zahlt...käme trotzdem mal auf einen Versuch an, muß aber gut stehen, denn der Anwalt übersteigt den Wert mit seinen Kosten, wenn es wirklich zur Klage geht und diese vor Gericht vertreten wird

Ich würde in allen Punkten Recht bekommen

@leoll

Wenn das so wäre würden die ja auch Deinen Anwalt bezahlen müssen

@leoll

Wenn du das weisst, warum fragst du dann hier nach Paragrafen? Die kennt dein Anwalt längst.

@leoll

Was dir aber gar nicht hilft, wenn dein Prozessgegner auf einmal insolvent ist. Dann zahlst du nämlich deinen Anwalt.

Selber grad durchs BGB geblättert:

§ 661a Gewinnzusagen.

"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Schaut gar nicht so schlecht aus

Wo ist der Sitz der Firma. Wenn sie im Ausland sitzt, musst Du da wohl einfach mit leben. Außerdem ist ein EiFon so oder so schlecht. Von daher lohnt sich gar nicht, da überhaupt an eine Klage zu denken.

Deutschland

@leoll

Das Problem ist meistens, dass selbst wenn in DE sitzend, die Firma nur Briefkasten-Firmen sind, die nicht an dem Ort sitzen, wo sie adressarisch erreichbar sind. Für eine Klage müsste der Anwaltschaft eine ladungsfähige Adresse genannt werden und da ist meistens dann Ende.

Von daher müsstest Du dann vor der Klage auf eigene Kosten Vorarbeiten leisten und dann ist immer noch das Problem:

Die Firma meldet dann Insolvenz an, Gewinne gehen in die Insolvenzmasse und dann wird unter neuem Namen und neuem Betreiber die Firma neu aufmachen. Rechtssicher und auch nicht weiter haftbar.

@crazyrat

Insolvenz...um einen 600 Euro Gewinn nicht bezahlen zu müssen?? Soso...kann ich mir nicht vorstellen, wäre wohl ein teurer Weg

Auch wenn die Frage schön älter ist, möchte ich etwas anmerken. In Gewinnspielen steht immer, daß der Rechtweg ausgeschlossen sei. Das bezieht sich aber auf den folgenden Fall: Mit mir zusammen nehmen 100 andere Leute teil. Ich kann nun nicht per Rechtsweg durchsetzen, daß ich am Ende der Gewinner bin und aus der bloßen Teilnahmemöglichkeit einen Rechtsanspruch ableiten.Anders sieht der Fall aus, wenn man bereits das Schreiben erhalten hat, daß man gewonnen hat. Dann besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch. Die auslobende Partei kann dann sicher noch versuchen, sich zu winden, aber dann auf den besagten Spruch zu verweisen bedeutet in der Regel nur, daß die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Hat man das eindeutige Gewinnerschreiben in der Tasche mit dem Inhalt, daß man gewonnen hat, hat man einen Anspruch, Punkt. Darin darf natürlich nicht stehen "Sie haben möglicherweise einen Audi gewonnen", sondern schon tatsächlich "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben ein iPhone gewonnen...". Mein Mann und ich haben schon einmal bei einem Verlag eine Reise nach Malta gewonnen. Als der Verlag sich nach anfänglichem Kontakt nicht mehr meldete, habe ich mit dem Anwalt gedroht und dann ging es plötzlich. Ist natürlich immer gut, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat. Ich würde gerade bei Gewinnen in der preislichen Höhe nicht lange fackeln. Schriftlich zur Gewinnübergabe auffordern, Frist setzen, mit Anwalt drohen, auf die rechtliche Grundlage verweisen. Das dürfte in 95% aller Fälle zum sofortigen Erfolg führen.