Schornsteinfeger kommt, obwohl es im Haus keine entspr. Anlagen gibt...

6 Antworten

Nun, hier hilft ein Blick ins Gesetz weiter. In § 1 (1) SchfHwG werden Hauseigentümer und -besitzer (=Mieter) verpflichtet, dem Schornsteinfeger Zugang zu FEUERSTÄTTEN zu gewähren. Logische Folgerung: KEINE Feuerstätte - KEIN Zugang.

Also Terminzettelchen einfach ignorieren. Man ist ja auch nicht bei jedem, der einem Werbung in den Briefkasten wirft, verpflichtet, einzukaufen. Und bei der Betriebskostenabrechnung darauf achten, ob da unter "Sonstiges" irgendwo etwas von "Schornsteinfeger" steht. Es dürfen nur die Kosten umgelegt werden, die einen BEZIUG zur Mietsache haben.

Aber Vorsicht: In Brandenburg soll der Feger auch LUFTSCHÄCHTE auf SCHIMMEL kontrollieren (=Beschäftigungsmaßnahme). Nur wenn sich die Bürger immer zahlreicher gegen solche Zwangsbeglückungen wehren und gegen Berufs-Protektion aufbegehren, wird sich vielleicht mal etwas an den Feger-Schutz-Gesetzen ändern.

Seehausen  21.05.2012, 16:28

Der Blick ins Gesetz ist zu kurz: man muss die alten Feuerstätten bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bezirksschornsteinfeger (wo es ihn noch gibt) ordnungsgemäß abmelden! Wenn die neue Heizung nicht mehr baugenehmigungspflichtig ist muss das der Hauseigentümer selber machen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet.

Ich hatte zu meiner Luft/Wasser-Wärmepumpe einen Kaminofen, (weil nicht nur hier eine Luft/Wasserwärmepumpe als unzureichend bezeichnt wurde.) Den Kaminofen habe ich nur ganz selten angemacht und auch nur, um mein Bau-und Gartenholz zu verbrennen.

Jetzt habe ich ihn einfach abgemeldet und der kaminkehrer ist nicht mehr gekommen. Sei zwei Jahren wollte ich ihn noch mit einer Polystyrolplombe gegen die Kälte zumachen. bin aber noch nicht dazu gekommen.

Eure Hausverwaltung soll den Kamin und nicht den Kaminkehrer abmelden.

An deiner Stelle würde ich das nicht selbst machen - es ist nicht deine Aufgabe, sondern die des Hausmeisters. Weis ihn darauf hin, frag ihn was es damit auf sich hat und lass ihn den Termin absagen.

jockl  23.12.2011, 11:15

Wenn anstelle von Hausmeister Hausverwalter gemeint ist ist die Antwort i.O.

In dem Fall würde ich mich an den Hausverwalter oder an den VM wenden und da um Abhilfe bitten. Das könnte ggf. auch eine Kostenfrage sein, denn das Ercheinen des Schornsteinfegers ist doch mit Kosten verbunden, welche sich in den Nebenkosten niederschlagen.

Ruf doch an und sprich mit der Firma. Wer hat ihn denn bestellt? Denjenigen auch ansprechen.Gleich auf die Zunft loszuhacken finde ich gelinde gesagt unverschämt und nicht zielführend. Wenn sie beauftragt werden, dann fahren sie dahin.

Seehausen  21.05.2012, 16:30

Das ist ganz einfach: man muss die alten Feuerstätten bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bezirksschornsteinfeger (wo es ihn noch gibt) ordnungsgemäß abmelden! Wenn die neue Heizung nicht mehr baugenehmigungspflichtig ist muss das der Hauseigentümer selber machen. Dazu ist er sogar gesetzlich verpflichtet.

Also nicht den Schornsteinfeger abmelden, sondern die Feuerstätten!