Wer muss die Rechnung des Schornsteinfegers bezahlen?

7 Antworten

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Vor ein paar Wochen war der Schornsteinfeger da und hat die Heizung durchgemessen.

Ganz normal. Wird jährlich gemacht.

Die Rechnung hat er an mich geschickt. Ich denke allerdings das er Sie auf den Hauseigentümer, also auf meinen Vater ausstellen müsste

Da es sich bei den Kehrgebühren ebenso wie bei den vorgeschriebenen Messungen um öffentliche Lasten handelt, ist Adressat dieser Rechnung in der Tat der Eigentümer (analog zur Kostenfrage bei Grundsteuer und immobilienbezogenen Versicherungen) der Zahlungspflichtige.

Er hat diese Rechnung jetzt bereits angemahnt, und weigert sich aus mir unerklärlichen Gründen die Rechnung an meinen Vater zu schicken.

Das ist formal falsch. Nun kann es aber sein, dass es dem Kaminkehrer buchhalterisch schwer fällt, die bereits geschriebene Rechnung zu stornieren und neu zu schreiben (soll es ja alles geben). In dem Fall würde ich hier schlicht dem Kaminkehrer schriftlich mitteilen, dass Du ohne Anerkennung einer Rechtspflicht diesen Betrag bezahlst, aber für die Zukunft jede Zahlungsverpflichtung zurückweist und ergo auch keine weiteren Rechnungen anerkennen wirst. Dann schreibst Du Deinem Vater eine Rechung in Höhe der verauslagten Summe, fertig.

An wen muss er denn nun nach dem Gesetz die Rechnung schicken? Meiner Meinung nach an den Hauseigentümer, oder nicht???

Ja, an den Hauseigentümer.

Die Rechnung muss durch den Hauseigentümer bezahlt werden. Ist beim Mieter-Vermieter-Verhältnis nichts anderes. ES SEI DENN, dass dein lebenslanges Wohnrecht an Bedingungen geknüpft ist, die im Grundbuch eingetragen wurden.

Mein Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Mein Vater würde die Rechnung ohne weiteres übernehmen, allerdings nur wenn sie auch auf ihn ausgestellt ist. Das haben ich und auch mein Vater dem Schornsteinfeger schon mehrmals mitgeteilt.

@Docster

Was ist denn das für eine Pflaume? Was sagt der Schornsteinfeger dazu? Wenn der seine Kohle will, soll der seine dusselige Rechnung eben nochmal ausdrucken. Wo ist das Problem?

Wurde das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? Dann hast Du als Nutzer (des Niesbrauchsrechtes) auch die Kosten für den Schornsteinfeger zu tragen!

Nein. Bei den Kehrgebühren handelt es sich um eine öffentliche Last, analog zur Grundsteuer oder Versicherungen. Hier ist der Eigentümer stets der Zahlungspflichtige, es sei denn, es wäre - etwa im Rahmen eines Schenkungsvertrages o.ä. - eine abweichende Regelung separat vereinbart worden. Gebäudeunterhalt und laufende Lasten sind bei einem Wohnrecht nicht Sache des Wohnrechtsinhabers, sondern des Eigentümers. Der Berechtigte trägt nur die Betriebskosten.

Hallo Docster,

also wer die Rechnung nach dem Recht zahlen muss, kann ich nicht genau sagen. Ich würde sie an den Hausbesitzer schicken und im Falle des nicht bezahlens nicht mehr kommen.

MfG.

Storteper