Kann ein Kaufhaus einem ohne Begründung ein Hausverbot geben, und gilt ein Hausverbot überhaupt, wenn es nicht in schriftlicher Form vorliegt?

8 Antworten

Nein, das Kaufhaus muss das Hausverbot begründen. Bei allgemein der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen bedarf ein Hausverbot - im Gegensatz zum nicht allgemein zugänglichen Bereichen - einer Begründung. Willkürliches Hausverbot wäre nicht zulässig. Das Hausverbot zu begründen dürfte aber einfach sein. 

Das Hausverbot ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, es kann schriftlich, mündlich oder sogar durch konkludentes Handeln erfolgen. Die Schriftform hat nur Bedeutung als Beweis des Hausverbots. 

niceandslow 
Fragesteller
 21.11.2016, 19:18

also kann ich dort wieder hingehen, sie können die Polizei rufen, und spätestns dann müssen sie mir es schriftlich geben, oder?

IGEL999  21.11.2016, 19:24
@niceandslow

Nein, muss nicht schriftlich sein. Steht da doch!

furbo  21.11.2016, 19:25
@niceandslow

Das weiss ich doch nicht. Dein offenbar vorhandenes Hausverbot stand hier nicht zur Debatte, du hattest lediglich eine Frage zum Hausverbot allgemein. Wenn du spezielle Auskünfte willst, solltest du speziell fragen. 

Hausrecht ist Privatrecht. Es ist vollkommen egal, wer das Hausverbot ausspricht. Privatpersonen, Firmen und sogar Behörden dürfen ohne Begründung ein Hausverbot erteilen und Jederzeit dazu Auffordern die Örtlichkeiten zu verlassen. Es bleibt jedem selbst vorbehalten, wen er in seine Räume lassen will und wen nicht.

An eine bestimmte Form ist das Hausverbot nicht gebunden. Sollte derjenige der das Hausverbot ausspricht jedoch diskriminierende Gründe  (z. B. aufgrund Geschlecht, Rasse, Religion, etc.) haben, so wäre das Hausverbot nicht wirksam.

Wäre ja noch schöner, wenn ich als Ladenbesitzer nicht entscheiden darf wer mein Geschäft betritt und wer nicht. Aber um es mal von der praktischen Seite zu beleuchten: Kein Geschäft und keine Behörde wird dir grundlos ein Hausverbot erteilen. Bei Privatpersonen ist das durchaus drinnen (die Nase passt halt einfach nicht, dann ist das so).

furbo  21.11.2016, 19:31

Wäre ja noch schöner, wenn ich als Ladenbesitzer nicht entscheiden darf wer mein Geschäft betritt und wer nicht. 

Dadurch, dass grundsätzlich jedermann dein Geschäft betreten kann, hast du einen Teil des Hausrechts aufgegeben. Willkürliche Hausverbote wären dann nicht zulässig. Sage nicht ich, sagt der BGH. 

elmundoesloco  21.11.2016, 19:35
@furbo

Fundstelle?

elmundoesloco  21.11.2016, 19:59
@furbo

Das Berufungsgericht geht zunächst zutreffend davon aus, daß die Beklagte durch die Eröffnung des Geschäfts nicht in vollem Umfang auf ihr Hausrecht verzichtet hat. Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, bringt damit zwar zum Ausdruck, daß er an jeden Kunden Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen will. Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen "üblichen Käuferverhaltens" bewegen (BGH, Urteile vom 25. April 1991 - I ZR 283/89 - Testfotos = MDR 1991, 1155 m.w.Nachw. und vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - Hausverbot II = NJW 1980, 700 unter I 2). Das schließt es aber nicht aus, daß er von seinem Hausrecht gegenüber solchen Kunden Gebrauch macht, die hierzu, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufs, Anlaß geben (BGH, Urteil vom 25. April 1991 aaO), oder daß er die generelle Erlaubnis zum Betreten seiner Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig machen und denjenigen, der diese Bedingungen nicht erfüllen will, vom Zutritt ausschließen kann (Rudolphi in SK-StGB, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 27; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 123 Rdnr. 23).

Ich lese das in der Entscheidung aber nicht raus...

furbo  21.11.2016, 20:07
@elmundoesloco

Ich schon. Das es so ist, ist auch daran erkennbar, dass die Rechtsprechung willkürliche Hausverbote nicht toleriert. 

Droitteur  21.11.2016, 20:11
@elmundoesloco

Ich schon. Das Hausrecht kann teilweise aufgegeben werden und man kann nicht willkürlich Einzelnen Hausverbot erteilen. Was fehlt denn?

Möglicherweise kann man zB Personen mit Taschen den Zutritt verweigern. Wenn sie die Taschen aber abgeben oder wie auch immer draußen lassen, können sie eben doch eintreten. Das hat nichts von einem Hausverbot, wie es etwa einem Ladendieb droht, und noch weniger hat es von einem Hausverbot ohne Begründung..

elmundoesloco  21.11.2016, 20:13
@Droitteur

2 Anwälte, 3 Meinungen, :)) Ich kann das da beim besten Willen nicht rauslesen. Es steht ja drinnen "schließt es nicht aus, dass er von seinem Hausrecht Gebrauch macht". Aus welchem Grund ist dann m. E. irrelevant.

Droitteur  21.11.2016, 20:17
@elmundoesloco

:)))

Der von dir zitierte Satz geht aber schon ein bisschen anders^^ Der BGH schränkt ein, indem er darin noch von "solchen Kunden" spricht und dies näher ausführt. Das ist mE nicht unerheblich.

elmundoesloco  21.11.2016, 20:26
@Droitteur

Man muss das große Ganze sehen. Aber die Entscheidung find ich gut. Immer wieder mal was zum Lachen. ;)

Ja, das geht via Hausrecht und dies ist an keine besondere Form gebunden.

Dementsprechend genügt die mündliche Aussage.

niceandslow 
Fragesteller
 21.11.2016, 19:04

kann das nicht missbraucht werden für rssistische Diskriminierung?

DerHans  21.11.2016, 19:08
@niceandslow

Kein Kaufhaus schmeißt ohne Begründung einen potentiellen Kunden aus dem Haus.

kevin1905  21.11.2016, 19:09
@niceandslow

Wenn du diese nachweisen kannst, klage doch.

furbo  21.11.2016, 19:29
@niceandslow

Missbrauch dürfte das AGG verhindern. 

Wer das Hausrecht hat, kann auch ein Hausverbot aussprechen. Das muss er überhaupt nicht begründen.

niceandslow 
Fragesteller
 21.11.2016, 19:02

OK, und wenn ich dann dort wieder hingehe und er ruft die Polizei, wie will er beweisen, dass er mir ein Hausverbot gegeben hat?

DerHans  21.11.2016, 19:07
@niceandslow

Wenn du dort Hausverbot hast, hat man das schon vermerkt. Wenn du dann trotzdem wieder dort rein gehst, kann das auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch geben.

Gibt es denn dort keine anderen Kaufhäuser, wo du einkaufen kannst.

niceandslow 
Fragesteller
 21.11.2016, 19:15
@DerHans

verhalten sie sich doch mal wie mein Anwalt und verteidigen meine Rechte. Wie wollen sie beweisen, dass ich dort Hausverbot habe.

elmundoesloco  21.11.2016, 19:39
@niceandslow

Dokumentationen werden auch in Straf- und Zivilprozessen als Beweise zugelassen, es gibt Versicherungen an Eides statt, manche Leute sind glaubhafter als andere.

Wenn du die Vorschrift des Hausfriedensbruchs mal durchließt (§ 123 StGB) wirst du feststellen, dass auch das "sich nicht entfernen nach Aufforderung" bestraft wird, quasi ein Unterlassen. Wie willst du denn Beweisen, dass sich jemand nicht auf Aufforderung entfernt hat, wenn Aussage gegen Aussage steht? Alles eine Frage der Glaubwürdigkeit...

LouPing  21.11.2016, 19:53
@niceandslow

Hey niceandslow

verhalten sie sich doch mal wie mein Anwalt und verteidigen meine Rechte. Wie wollen sie beweisen, dass ich dort Hausverbot habe.

Dann bitte um ein Mandat und bezahle ihn entsprechend dafür-automatisch muss er gar nichts! 

Hausverbote haben in der Regel einem Grund, der Hausherr hat ein Recht das zu erlassen. Basta. 

Ich würde mit dir nicht disskutieren, begehst du Hausfriedensbruch rufe ich die Polizei. Zeugen gibt es unter den Mitarbeitern ganz sicher. Das langt der Polizei. 

Dein trotziges Verhalten wird daran nichts ändern. 

DerHans  21.11.2016, 20:52
@niceandslow

Der Hausherr muss das überhaupt nicht beweisen. Er kann auch vollkommen willkürlich Hausverbot erteilen.

furbo  22.11.2016, 06:58
@niceandslow

Dein Verhalten kommt mir, gelinde gesagt, ziemlich seltsam vor. Du schreibst eine allgemeine Frage und forderst für einen speziellen Sachverhalt eine Antwort. 

Auch wenn hier einige etwas Ahnung vom Recht haben, Gedankenlesen können sie nicht. 

Natürlich kann jedermann im Kaufhaus dir kraft Hausrecht ein Hausverbot erteilen und muss nicht begründen, warum er dich dort nicht sehen, dich nicht bedienen oder dir etwas verkaufen will.

G imager761