Gilt Hausverbot auch für den Bürgersteig?

6 Antworten

Wenn dieser Bürgersteig öffentlich ist, hättest du dich dort aufhalten dürfen. Allerdings hätten sie dann warscheinlich die Polizei gerufen und die hätte dir dann ein Platzverbot ausgesprochen, wodurch du dich dann dort auh nicht mehr aufhalten darfst.

Ja, das darfst du, da der Gehweg ein öffentliches Gelände darstellt. Ein Hausverbot gilt nur für das [im Idealfall umzäunte] Grundstück, endet aber dort, wo der Bürgersteig beginnt.

Bei Ausfahrten sieht das evtl. anders aus, hier bin ich mir nicht sicher (aber da gehts dann weniger um Hausfriedensbruch als um Blockierung der Ausfahrt..)

bis wohin genau das gepachtete grundstück geht ist immer unterschiedlich. oft gehört der bürgersteig aber der stadt. kann aber auch dem pachter des grundstücks gehören. das is schwierig. aber wenn du zum beispiel (ich unterstell dir nix ) leute von der disko doof anquatscht wenn dir raus oder rein gehen kann er dich notfalls durch die polizei entfernen lassen.

Ja, da es wie du sagst öffentlich ist. Du musst sie aber deswegen jetzt nicht provozieren, indem du dort die ganze Zeit stehst.

der Bürgersteig eist eigentlich ein Öffentlicher platz da kann man dich nicht wegscheuchen außer die Polizei tut dieses