Darf man aus einem öffentlichen Gebäude ohne Begründung rausgeschmissen werden mit Hausverbot?

6 Antworten

Natürlich braucht es eine Begründung. Und zwar eine bestimmte, gute.

"Das Rathaus ist kein Aufenthaltsraum." sollte reichen. Aber wenn dir diese Begründung nicht bestimmt oder gut genug ist, kannst du das ja mit den Beamten diskutieren. :-)

Sicher.

Wenn du da wo du nicht hingehört rumlungerst, gegen die Vorgaben verstößt, auf z.B. im Gericht gegen Auflage filmst oder fotografierst. Keine Maske trägst, muss dir das nicht vor Ort gesagt werden, aber raus geht es auf alle Fälle. Die Begründung kommt dann schon keine Bange.

Die Begründung kann nachgereicht werden. Du kannst sie natürlich anfechten. Aber wenn dir Hausherr bzw. sein Vertreter einen Platzverweis erteilt, hast du zu gehen.

Warum sollte man jemand aus dem Haus schmeißen, wenn nichts vorliegt?

Und ein Hausverbot kann nur der Eigentünmer oder Verwalter aussprechen..

"Ohne Begründung" heißt, es liegt etwas vor.

Und Verwalter Ist bei Öffentlichen Gebäuden, der Bund, Das Bundesland. Die Kreisverwaltung oder die Stadt. und die können das durchaus....

@MarSusMar

Ja, das ist normal so anzunehmen. Aber bei dem Fragesteller sollte man erst einmal ganz genau hinhören, was er denn wirklich darunter versteht. :)

Aber irgendwie antwortet der nirgends hier. (Also auch bei anderen Beiträgen. :)

@chanfan

Das er zwar rausgeworfen wurde, aber keine Begründung warum, bekommen hat, jedenfalls nicht gleich.

Und wem die Antwort nicht passt, falls wirklich falsch verstanden, was ja immer passieren kann. Darf sich gerne melden.

Wenn du dort nichts zu erledigen hast oder keinen Termin natürlich.

Öffentliche Gebäude sind weder Wärmestuben oder zum Daueraufenthalt gedacht.

Da wird gearbeitet!