kann ein Inkassounternehmen eine eidesstattliche Versicherung verlangen?

8 Antworten

Wer so dämlich ist eine Ratenzahlung mit Schuldanerkenntnis zu unterschreiben schneidet sich ins eigene Fleisch und ist erstmal daran gebunden.

Man kann auch hier gegen gerichtlich vorgehen, ganz einfach ist das aber nicht.

Prinzipiell kann der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft fordern, wenn er einen Schuldtitel erwirkt hat und ein Pfändungsversuch fehlgeschlagen ist, weil bei dem Schuldner scheinbar nichts zu pfänden ist.

Ein Inkasso kann nicht zu einer Ratenzahlung verpflichten; man hat "nur" eine allgemeine Zahlungspflicht für die Hauptforderung und -bestimmte- Verzugskosten. Das sind keine Behörden, sondern nur private Dienstleistungsfirmen! Ratenvereinbarungen von Inkassos sollten nicht unterschrieben werden, weil extrem nachteilig!

http://www.gutefrage.net/tipp/mit-inkassobueros-richtig-umgehen--wer-sich-nicht-wehrt-kriegt-die-taschen-geleert

Es muss erst mal einen vollstreckbaren Titel erlangen. Also gerichtlichen Mahnbescheid, wenn dem nicht widersprochen wurde, Vollstreckungsbescheid. Wird auch dagegen nicht Einspruch erhoben, ist er nahezu unanfechtbar rechtsgültig, und es kann vollstreckt und die Vermögensauskunft, alias Eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid abverlangt werden. Seit 2013 auch ohne vorherige Pfändungen.

Bevor die Gegenseite einen Titel bekommt, sollte man allerdings deren Forderungen gründlich ausmisten. Die stopfen alles mit Fantasiegebühren voll, die man nicht zahlen muss. Spätestens beim gerichtlichen Mahnbescheid muss man denen (gegenüber dem Gericht!) widersprechen. Dann können sie theoretisch klagen, wenn die Forderungen aber keine Rechtsgrundlage haben, lassen sie es meist, oder haben bei angemessener Verteidigung keine Chance. Die versuchen nur, Dumme zu finden, die Fantasiegebühren zahlen, oder ihrer Titulierung per Mahn-/Vollstreckungsbescheid nicht widersprechen.

Raten kann man übrigens auch beim Gerichtsvollzieher zahlen.

In der Regel beauftragen die einen Gerichtsvollzieher. Dieser kann dir dann die EV oder wie es nun heißt: Die Vermögensauskunft, abnehmen.....Inkasso selber darf meiner Meinung nach nicht pfänden !

Das Inkassounternehmen hat eigentlich keinerlei Rechtsbefugnisse. Der Gläubiger hat seine Forderung an dieses Inkassounternehmen verkauft. WENN die Forderung zu Recht besteht, kann das Inkassounternehmen den Klageweg beschreiten wie jeder andere Gläubiger.

Die häufig angewendeten "Druckmittel" erfüllen samt und sonders den Tatbestand der Nötigung und teilweise sogar Erpressung.

Es wird bei Nichtzahlung immer ein Gerichtsvollzieher beauftragt ( die eben auch im Inkassounternehmen tätig sind). Um zu pfänden bedarf es eines Titels, kann nicht jeder. Versuche doch kleine Ratenzahlungen anzubieten.

Ray1975 
Fragesteller
 08.04.2013, 23:32

Es bestht ein gerichtlicher Mahnbescheid, den eine Firma an das Inkassounternehmen weitergegeben hat.

whiteTree  08.04.2013, 23:44
@Ray1975

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen? Wenn nicht, unbedingt Fantasiegebühren ausmisten!

Ist es wirklich nur ein Mahnbescheid, oder schon ein Vollstreckungsbescheid (wahrscheinlich)? Wenn nur MB, hätte man vielleicht Glück, weil der nach 6 Monaten ungültig wird, wenn kein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde. Bei bestehendem VB ist aber normal nicht mehr viel zu machen - aber nicht irgendwelche Gaunerverträge unterschreiben, sondern nur das bezahlen, was nach VB und Gerichtsvollzieher bezahlt werden muss! Für zusätzliche Inkasso-Fantasiekosten gibt es keine Rechtsgrundlage!

whiteTree  08.04.2013, 23:40

Falsch!

Ein Gerichtsvollzieher ist Angehöriger einer staatlichen Behörde, Inkassounternehmen sind nur private Dienstleistungsfirmen ohne jede Sondervollmacht - auch, wenn sie oft so tun, als seien sie Polizei, Gericht und Gerichtsvollzieher in einem. Gerichtsvollzieher sind KEINE Angestellten von Inkassobüros!

Inkassos können nur stellvertretend für Gläubiger Schulden einfordern oder auch ohne Gerichtsverfahren titulieren, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Bei einem Prozess muss eh alles über Anwälte laufen.

Von Ratenzahlungen an Inkassos ist abzuraten - damit erkennt man alle möglichen Fantasiegebühren an!

kevin1905  08.04.2013, 23:51

Gerichtsvollzieher sind Beamte, wie können die also für einen Finanzdienstleister ohne gesonderte Rechtsvollmachten arbeiten.

Ratenzahlung bietet man dem Gläubiger an, nicht dem Inkassobüro es sei denn man Lust deren Mondgebühren mitzuzahlen.

Kneetkopp  10.04.2013, 11:54
@kevin1905

Gerichtsvollzieher sind Beamte?! Das war einmal...