Was kann Gerichtsvollzieher pfänden?
Hallo wie viel kann der Gerichtsvollzieher pfänden wenn ich aktuell nur 1200€ auf meinem Konto habe ( Pfändungschutzkonto) kein Bargeld kein Vermögen ect. vorhanden.
Termin ist heute Nachmittag.
Dies liegt ja unter der Pfändungsfreigrenze!
und ich muss bis zum nächsten Monat überleben und andere Zahlungen noch leisten
mein nächster Lohn kommt erst wieder am 15.05.!
6 Antworten
Dein Konto und das Guthaben interessiert den Gerichtsvollzieher erst, wenn Du die Eidesstattliche Versicherung abgeben musst.
Bei dem Vollstreckungsversuch heute Nachmittag musst Du weder Deine Bankverbindung noch Deinen Arbeitgeber offenbaren.
Vermutlich wirst Du nichts besitzen, was den Gerichtsvollzieher interessiert.
Heute ist der Termin schon zu Angabe der eidesstattlichen Versicherung weil ich die Gesamt Summe nicht zahlen konnte . Und eine Ratenzahlung der Gläubiger nicht möchte
Es heißt Vermögensauskunft.
Der aktuelle Freibetrag beträgt monatlich 1.252,64 Euro .
Der Besuch des Gerichtsvollzieher bedeutet nicht automatisch, dass er dich irgendwie beschwert. Also etwas pfändet. Der Gerichtsvollzieher schaut sich in der Wohnung nach wertvollen/pfändbaren Sachen um.
Einige schauen 2 Minuten, andere 10 Minuten. Je nach Erfahrung und Gefühl.
Er braucht dazu einen Vollstreckungsauftrag, den Du Dir zeigen lassen kannst.
Es gibt Leute die meinen, er bräuchte dazu auch einen Durchsuchungsbeschluss, was ich erst einmal verneinen würde.
Findet er nichts pfändbares, und kannst oder möchtest Du nicht zahlen, dann wird er von Dir die Abgabe der Vermögensauskunft ( früher Eidesstattliche Versicherung; davor Offenbarungseid ) verlangen. Sofort oder in dem er dich in sein Büro schriftlich vorlädt.
Diesen Termin solltest Du dann wahrnehmen.
Die Abgabe der Vermögensauskunft ist nicht zwingend. Sie geht vom Gläubiger aus. Nur wenn dieser selbige beantragt, darf der Gerichtsvollzieher sie Dir auch abnehmen. Aber das ist fast immer der Fall.
Du bist mit deinen 1.200 € knapp unter dem Freibetrag vom ´Pfändungsschutzkonto´ . Dir wird also nichts gepfändet.
Bedenke: hast Du zwar ein ´P-Konto´ , aber keine Pfändungen, dann steht Dir auch ein Guthaben von 5.000 € zu, wenn Du ein solches haben solltest. Erst bei Pfändungen gilt der Freibetrag.
Ob Du Pfändungen hast, musst Du bei deiner Bank über das Telefon Banking erfragen. Meistens gibt es hier eine extra Pfändungsabteilung mit einer gesonderten Festnetznummer.
Oder in deiner kontoführenden Filiale. Bankkarte und Personalausweis nicht vergessen. IBAN an sich reicht auch. Aber Hauptsache Du hast deinen Ausweis mit.
Bei einem P-Konto greifen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse nur für das Geld, welches ggf. nicht (mehr) geschützt ist.
Wenn Du ansonsten nichts Wertvolles besitzt, wird eine Pfändung vermutlich fruchtlos sein.
Grundsätzlich darf der GV alles pfänden, was von Wert ist und was Du nicht (zwingend) für Deinen Lebensunterhalts brauchst.
Ggf. kann er auch eine Austauschpfändung vornehmen.
Diese Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.
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Unnötig!
Den PC oder das Smartphone mit dem du hier schreibst, den Fernseher... Du bekommst dann ein Ersatzgerät. Wird aber eigentlich nie gemacht, weil es dem Gläubiger nochmal Geld kostet. Rechne eher mit einer Eidesstattlichen Versicherung.
Es heißt Vermögensauskunft.
Nichts
Aber je nach verdienst kann es sein, dass er trotzdem eine Lohn oder Kontopfändung Durchfurt, wenn dein Lohn die Grenze übersteigt
Eine Lohnpfändung kann nur aufgrund eines rechtskräftigen Titels, oder nach Abgabe der Vermögensauskunft, durchgeführt werden.
FS hat schon ein P-Konto
offensichtlich gibt es noch andere Gläubiger
Meines Wissens nach nur dann, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Beschluß erwirkt.