Darf ein Gerichtsvollzieher Gegenstände Pfänden die nicht bezahlt sind

8 Antworten

NEIN, da der PC nicht dir gehört, sondern bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt!!


Und selbst wenn er bereits bezahlt wäre würde er dir den nicht wegnehmen können. Dann sagst du einfach, er gehört deiner Mutter, Schwester, Tante... (und nur geliehen) die das dann auf Verlangen bestätigt. Rechnung ist natürlich keine mehr vorhanden, weil schon über 2 Jahre alt und somit eh fast wertlos.

Der ist froh, wenn er den nicht mitnehmen muss - schließlich ist er ja kein Schrottsammler!!

nur dann wenn der pc unter eigentums vorbehalt verkauft wurde, darf er ihn nicht pfänden

d.h, das der pc solange dem verkäufer gehört bist er komplett bezahlt wurde

wobei ich mir unsicher bin ob er ihn trozdem nicht pfänden darf weil er zum lebenssminimun gehört wie ein tv gerät oder radio

Nein darf er definitiv nicht Pfänden, lediglich der Verkäufer könnte die herausgabe verlangen wenn er die raten nicht zahlt

uiui...leute...ein Blick ins Gesetz hilft immer weiter!!!

Die Zwangsvollstreckung ist genau in der ZPO (Zivilprozessordnung) geregelt und hiernach muss der GV arbeiten.

§ 808 Pfändung beim Schuldner.

1) Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.

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D.h. der Gerichtsvollzieher prüft nur den Gewahrsam. Also ob der Schuldner die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand ausübt. Der GV prüft nicht die Eigentumsverhältnisse. Somit kann der PC, welcher auf Raten gekauft wurde pfänden. Falls dieser unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurde oder einem anderen Dritten gehört, müssen diese Drittwiderspruchsklage einreichen.

Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht. Denn eine Antwort lautete hier ja, dass du im Zweifel den GV anlügen sollst und sagen sollst, dass der PC nicht dir gehört. Deshalb wurde das Gesetzt so gestaltet. Es kann ja nicht sein, dass durch Lügen eine Pfändung verhindert wird.

Wenn du den PC nicht für berufliche Zwecke brauchst, dann fällt er auch nicht unter die Pändungsverbote (§ 811 ZPO).

Du hast die Schulden gemacht, dann zahl Sie in Raten zurück. Schließlich konntest du dir auch einen PC auf Raten kaufen. Sowas kann man eben nicht machen, wenn man noch andere Verbindlichkeiten hat.

Ich arbeiten beim Amtsgericht und komme täglich mit ca 8 Gerichtsvollziehern in Kontakt, und im Tv hab ich es auch schon gesehen das Dinge die auf Raten gekauft wurden nicht gepfändet werden.

pc ist unpfändbar ;) hatte den gerichtsvollzieher vorgestern bei mir :b

generell kann er das, aber auch gerichtsvollzieher sind menschen ! sprich mit ihm und erkläre ihm das der compi wichtig ist für deine jobsuche !

Nein was du auf Raten gekauft kann er nicht Pfänden da es noch den Verkäufer bzw seiner bank gehört