Kann ein Haus verkauft werden wenn es als Ferienwohnung genutzt wird?

6 Antworten

Jeder Hauseigentümer kann sein Haus verkaufen wann er will. Wie dann anschliessend vom neuen Eigentümer die Immobilie genutzt wird ist eine ganz andere Sache.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es kommt leider immer wieder vor, dass nicht nur die Homepages dieser Vermieter gehackt werden, sondern auch die Daten kopiert und verändert wieder eingestellt werden, natürlich mit anderen Vermieterdaten.

Um deine sicherlich jetzt berechtigten Zweifel auszuräumen: Suche den Vermieter, nicht über diese Seite sondern neutral im Netz und schreib ihn an oder ruf ihn an.

Demnach dürften kaum noch Immobilien verkauft werden!

Die meisten werden nämlich tatsächlich vermietet.

Du schreibst:

habe auf air bnb eine Unterkunft gefunden die Zimmer in einem großen Haus anbietet. 

Was du gefunden hast weißt nicht. Unterkünfte bieten jedenfalls keine Zimmer an.

Werden in dem Objekt ausschließlich Fremdenzimmer vermietet?

In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der neue Eigentümer das Business weiter betreibt.

Wenn ein Waschsalon verkauft wird können die Kunden in der Regel trotzdem weiter ihre Wäsche waschen.

Und sollte der neue Eigentümer ein Investor sein, den lediglich das Grundstück für einen Neubau interessiert, ist es halt so.

Was willst du tatsächlich wissen?

Hast du Angst, dass du bezahlst und am Ende nicht das zugesicherte Zimmer bekommst?

Hast du überhaupt etwas gebucht und geht es hier lediglich um eine Absichtserklärung?

Grundsätzlich gilt das Vertragsrecht zwischen dir und dem Vermieter/Anbieter (Leistung gegen Geld).

Das heißt, dass eine zugesicherte Leistung auch erbracht werden muss, um den Vertrag zu erfüllen.

Wer einen Vertrag nicht erfüllt, ist in der Regel zum Schadenersatz verpflichtet.

Im Übrigen erwirbt der neue Eigentümer nicht nur das Haus, sondern auch geschlossene Mietverträge.

Bei sog. Beherbergungsverträgen sind die gesetzlichen Bestimmungen bei den Kündigungsfristen etwas anders geregelt. Die Gewährleistungsrechte werden hiervon jedoch nicht berührt.

Eigentlich solltest du dich über einen regulären Verkauf eher freuen.

Ist der Betreiber nämlich zahlungsunfähig und meldet Insolvenz an, ist Feierabend.

Vorauszahlen der Kunden wären dann weg. Zunächst werden nämlich Gläubiger wie Banken, Lieferanten, usw. aus der Insolvenzmasse bedient.

Ein Anspruch besteht zwar immer, nur durchsetzen lässt sich dieser wohl nicht.

Soweit ein allgemeiner Überblick.

Für dich ist maßgeblich, was in deinem Vertrag steht.

Immobiliengeschäfte werden jedenfalls nicht von Touristen bestimmt.

Warum soll das nicht möglich sein? Im Falle eines Verkaufes bietet der neue Besitzer dann eben möglicherweise keine FeWo mehr an.
Ob der jetzige Besitzer es darf, das kann ich nicht beurteilen. Muss aber auch nicht wirklich Dein Problem sein.

Solange es nicht verkauft ist

  • gehört es noch dem bisherigen Besitzer
  • wird es noch - wie bisher - genutzt werden

Wo ist das Problem?

Nach dem Verkauf kann sich die Nutzung ändern. Bis dahin ...