kann ein guthabenkonto gepfändet werden?

8 Antworten

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pfändbar sind generell nur immer nur die Beträge, die der Schuldner nicht lebensnotwendig selbst braucht um nicht zu verhungern.

Bei einem alleinstehenden, kinderlosen Arbeitnehmer liegt die Pfändungsfreigrenze bei 989,99 EUR; d.h. einem niedrigen Nettoeinkommen (z.B. bei einem Leiharbeiter der nur 923,55 netto verdient kann gar nix gepfändet werden.

Bei Ihrem Freund will der Gläubiger (= also derjenige der Ihrem Freund diesen Brief geschrieben hat)die kontoführende Bank als sog. Drittschuldner in Anspruch nehmen; der Drittschuldner soll aufgrund eines gerichtlichen Titels (Vollstreckungsbescheid) den Gläubiger befriedigen.

Im Fall Ihres Freundes ist dies aber nicht so möglich wie der Gläubiger das gerne hätte, da es sich beim Kontoguthaben um Lohnersatzleitungen ("Hartz 4") handelt, die Ihr Freund zum Überleben braucht.

Sie sollten daher DRINGEND und UMGEHEND die kontoführende Bank darauf hinweisen, daß es sich um "Hartz4-Kohle" handelt, die zum Kontoguthaben führten. Die Gutschrift der Hartz 4 - Kohle ist ab dem Tag der Gutschrift 2 Wochen lang NICHT pfändbar, d.h. die Bank darf die Hartz 4 - Kohle frühestens NACH Ablauf von 2 Wochen an den Gläubiger herausgeben.

Möglicherweise ist der Bank diese spezielle "2 - Wochen - Pfändungsschutz - Regel" nicht bekannt und die Bank lässt sich nur von dem gerichtlichen Schuldtitel beeindrucken. Deshalb sollte Ihr Freund umgehend persönlich bei dieser Bank vorsprechen und die sofortige Herausgabe des eingegangenen Hartz4 - Betrags verlangen !

Wenn die Bank `rumzickt, unbedingt bei der Arge / Leistungsabteilung persönlich vorsprechen und denen sagen: "Bank will Kohle nicht rausrücken wegen gerichtl. Pfändung des Guthabens !" Die Bank wird dann von der Arge/Leistungsabteilung "das Wort zum Sonntag" zu hören bekommen...

Wenn Ihr Freund allerdings diese 2-Wochen-Frist verstrreichen lässt, darf die Bank das Kto.-Guthaben tatsächlich an den Gläubiger herausgeben, so daß dann die Kohle futsch wäre.

Nele1902 
Fragesteller
 05.02.2010, 14:48

vielen Dank. Ich werde erstmal hören, was bei dem Gespräch jetzt mit der Bank rauskommt. Da heute erst der 5. ist, denke ich, das wird die Bank mit ihm besprechen. Er müsste jetzt dort sitzen ;) DANKE nochmal.

Sozialleistungen (einschl. KiGe) sind IMMER, egal bei welchem Kontotyp, für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Gutschrift vor einer Pfändung geschützt (entweder nach § 55 SGB I oder § 850k Abs. 6 ZPO).

Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 55 SGB I = das Guthaben aus Erwerbseinkommen darf sofort voll gepfändet werden, = Sozialleistungen sind für die Dauer von 14 Tagen unpfändbar, danach darf auch das Guthaben aus Sozialleistungen voll gepfändet werden.

Sage deinem Freund mal, dass es ab dem 01.07. das sogenannte P-Konto gibt, wo der Betrag von etwas über 900 Euro monatlich nicht gepfändet werden kann. Er muss aber bei seiner Bank einen Antrag stellen. Das P-Konto soll bewirken, dass jede Person immer genügend Geld zum Leben hat ohne dass dieser Betrag gepfändet werden darf.

Meines Wissens darf Hartz IV gar nicht gepfändet werden - und viel anderes dürfte er dann ja auch nicht (mehr) haben, oder?

Nele1902 
Fragesteller
 05.02.2010, 12:43

genau, das ist es ja, ich hab ihm gesagt, er muss ja auch einen betrag zum leben haben. mal abgesehen von den schulden aber ich weiss leider auch nicht mehr.

er hat wohl einen termin bei der bank heute, soll er da mal fragen!!! mich wundert das echt, dass die das komplett sperren, denn es ist ja grade mal anfang des monats. ich versuch mal rauszubekommen, ob man das pfänden kann... vielleicht hat er das auch nicht richtig angemeldet oder eben ne ratenvereinbarung nicht eingehalten, glaube, dann geht das... (hab ich zwar mal in der ausbildung gelernt aber lange ists her ;) )

ja, das Konto kann gepfändet werden, dann geht erstmal gar nichts bis der Fall geklärt ist. Kann schon bei einem einfachen Fall wie versäumter Müllgebühr passieren. Trauf achten das du alles zahlst, dann passiert sowas auch nicht.