Wie viel Quadratmeter darf eine einzelne Person bei Hartz 4 beziehen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie groß darf die Wohnung sein?

Die angemessene Größe richtet sich in erster Linie nach den Richtlinien der Länder aufgrund des Wohnraumförderungsgesetzes. Durchschnittlich werden 45 bis 50 Quadratmeter für eine alleinstehende Person als angemessen angesehen, zuzüglich ca. 15 Quadratmeter für jede weitere im Haushalt lebende Person. In der Rechtsprechung und auch allgemein ist anerkannt, dass bei Vorliegen einer Behinderung ein erhöhter Wohnraumbedarf bestehen kann. Unstrittig ist dies vor allem bei Rollstuhlfahrern, die schlicht mehr Platz benötigen, um sich in der Wohnung bewegen zu können.

http://www.rbm-rechtsberatung.de/wp-content/uploads/2013/10/wie\_viel\_quadratmeter\_braucht\_der\_mensch.html

elenore  16.03.2015, 10:39

Vielen lieben Dank für das goldene Sternchen!

Für 1 Person gilt eine Wohnung als angemessen,wenn sie zwischen 45 qm - 50 qm groß ist,wie viel sie dann in der Stadt / Gemeinde kosten dürfte,dass kann man nur direkt beim zuständigen Jobcenter erfragen !

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Wenn man eine größere Wohnung bekommen könnte,die zwar billiger als der dir zustehende Höchstsatz wäre,aber dafür mehr qm hätte,käme es sicher darauf an,um wie viele qm es sich handelt.

Denn so pauschal kann man das dann nicht sehen und sagen,solange die Wohnung nur im Preis stimmt,ist es völlig egal wie groß diese ist.

Das Jobcenter verpflichtet sich nämlich mit der Zusicherung für die Kostenübernahme der Wohnung auch für eine evtl.Nachzahlung von Betriebs / Heizkosten,die sind nämlich dann in tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Es würde mich dann schon sehr wundern,wenn das Jobcenter sein OK gibt,nur weil evtl.30 € pro Monat eingespart würden,aber dann durch die Jahresendabrechnung eine Nachzahlung von 800 € käme,weil die Wohnung für 1 Person anstatt 50 qm dann 100 qm hätte.

Es kommt nicht auf die qm sondern auch auf den Mietpreis an und der ist je nach Ort unterschiedlich hoch (in Berlin also höher als auf dem Dorf in Niedersachsen). Die Übersichten findet man beim zuständigen Jobcenter oder du googelst "alg ii Miete xxxxx". xxxx steht für den Ort.


drummergirl95 
Fragesteller
 12.03.2015, 23:51

aber nur mal angenommen einer der hartz 4 bekommt und eine Wohnung hat (das ist jetzt total übertrieben) die 4 zimmer hat und alleine ist und die Wohnung kostet nur 300 € im Monat, dann wird das amt ja auch sagen die is größer als benötigt... Oder?!

Georg63  12.03.2015, 23:57
@drummergirl95

Nein, das interessiert das Amt nicht. Warum sollte der Arbeitslose in eine kleinere Wohnung ziehen, die dann sicher teurer ist? Dazu kämen die Umzugskosten, die das JC übernehmen müsste.

Um zu erfahren, wie die Größe und Miethöhe  der Wohnung in den einzelnen Bundesländern geregelt ist, google mit

harald thome richtlinien

und klick den entsprechenden Ort an. Wenn der von Dir gesuchte Ort dort nicht aufgelistet ist, klick einen in der Nähe an.

"So jemand" darf soviel verdienen, wie er will und kann. Bestenfalls kann er sich dann von Hartz IV ablösen und finanziert sich wieder selbst.

Der Freibetrag beim Zuverdienst, solange Hartz IV bezogen werden muss:

Bis zu den ersten 100 Euro ist Freibetrag, danach (bis 800 Euro) 20%, und wenn mehr als 800 verdient wird, davon dann 10%.

drummergirl95 
Fragesteller
 13.03.2015, 00:21

Krass... Also versteh das nicht falsch... Aber die haben meiner Meinung nach echt keinen Grund mehr sich zu beschweren... denen geht's besser wie mir...

cyracus  13.03.2015, 05:49
@drummergirl95

‹(•ﮟ•)›

Ich ahnte schon bei Deiner Fragestellung, dass das irgendwie was mit Neid und Missgunst zu tun hat. Und ich vermutete, dass Du irgendwem in Deinem Umfeld etwas nicht gönnst.

Falls Du in einer Hundehütte lebst und nur an Knochen nagst, ändere doch einfach Deine Lebenssituation. Scheint ja total easy zu sein. - Dann brauchst Du auch auf niemanden mehr neidisch zu sein, dem es (angeblich) so viel besser geht als Dir.

isomatte  13.03.2015, 08:00

@ cyracuc

Der Freibetrag über den 100 € Grundfreibetrag beträgt bis zu 1000 € Brutto,also dann für den Überschuss von 900 €,noch einmal 20 % und ab 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto,also vom Überschuss von 200 € bzw.500 € Brutto,noch einmal 10 % Freibetrag.

Die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto trifft zu,wenn man in der BG - für min.1 minderjähriges Kind unterhaltspflichtig ist,also Single z.B. nur von 1000 € - 1200 € Brutto und davon 10 %.

cyracus  13.03.2015, 16:52
@isomatte

‹(•ﮟ•)›

@isomatte, oh, vielen, vielen Dank für die Korrektur - da schiffte ich ja noch auf einem urmelalten Dampfer ...

drummergirl95 
Fragesteller
 14.03.2015, 19:41

Ich bin keines Wegs neidisch!!! ich rege mich nur darüber auf das ich der arbeiten geht denen das leben bezahlt.. weil die meisten einfach nur stinkfaul sind!! sowas kotzt mich tierisch an!!

cyracus  14.03.2015, 20:55
@drummergirl95

‹(•ﮟ•)›

"weil die meisten einfach nur stinkfaul sind!!"

Das ist reines Bild-Zeitung-Niveau. - Warum informierst Du Dich nicht ernsthaft zu diesem Thema, damit Du weißt, wie es für das Gros der Arbeitslosen mit der Arbeitslosigkeit wirklich aussieht.

Falls Du in Deinem Umfeld einige kennst, die dieses System ausnutzen, gilt dies noch lange nicht für alle diejenigen, die arbeitslos sind oder aufstocken müssen.

Die Miete hängt vom Mietspiegels der Region ab.