Eidesstattliche Versicherung, "eigenes Auto"

4 Antworten

Sag das dem Gerichtsvollzieher genauso.

Nützlich wäre noch der Kaufvertrag.Hat dein Vater den Unterschrieben dann kann das Auto nicht gepfändet werden.Wäre jetzt das einfachste.es geht ja darum das du nachweisen kannst das dir das Auto nicht gehört. Lg

Der Kaufvertrag ist allenfalls ein Indiz, da er nur ein Verpflichtungsgeschäft ist. Die Eigentümerstellubg ergibt sich daraus jedenfalls nicht.

@jurafragen

Wer einen Hochschulabschluss hat müßte ja auch den § 929 BGB kennen. Lg

@rallytour2008

Eben, in § 929 BGB ist das Verfügungsgeschäft geregelt, das mit dem Kaufvertrag (als Verpflichtungsgeschäft) nichts zu tun hat. Aber vielleicht lernst du das irgendwann auch noch.

@jurafragen

Und die Unterschrift unter dem Kaufvertrag belegt wer Eigentümer ist.Jetzt müßtest du nur noch wissen was ein Kaufvertrag ist. Anmerkung:Die Hochschule die du besucht hast war wohl im 5.Stock und die Schülerhilfe. Lg

@rallytour2008

Und die Unterschrift unter dem Kaufvertrag belegt wer Eigentümer ist.

Nein, das belegt allenfalls, wer den Kaufvertrag (das Verpflichtungsgeschäft) abgeschlossen hat.

Es ist im Übrigen vollkommen offensichtlich, dass du von der Thematik überhaupt keine Ahnung hast. Aber Dir kann geholfen werden. Du könntest Dir Lehrbücher zum BGB kaufen oder für den Einstieg Google bemühen und nach "Trennungs- und Abstraktionsprinzip" suchen. Das liest du dir dann durch, denkst drüber nach und dann kannst du deine neuen Erkenntnisse hier gern zum Besten geben.

@jurafragen

Hier mal die Definition eines Kaufvertrages: Zitat Anfang Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag mit wechselseitigen Pflichten. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Zitat Ende Lg

@rallytour2008

Ja, und?

Dass der Verkäufer den Kaufvertrag in dieser Form tatsächlich in dieser Form erfüllt hat, ergibt sich eben gerade nicht aus dem Kaufvertrag, sondern aus der Einigung und Übergabe gemäß § 929 BGB. Zum Nachweis der Eigentümerstellung muss also nicht der Abschluss des Kaufvertrages nachgewiesen werden, sondern die Einigung über den Eigentumsübergang und die tatsächliche Übergabe. Der Kaufvertrag selbst ist allenfalls ein Indiz dafür, dass man sich entsprechend geeinigt hat und das Fahrzeug an den Vater des Fragestellers übergeben wurde.

Pfänden kann der Gerichtsvollzieher gem § 808 ZPO alles, was im Gewahrsam des Schuldners ist und was nicht unpfändbar ist. Auf die Eigentümerstellung kommt es dabei nicht an.

@rallytour2008

Wenn man nicht einmal das Trennungs- und Abstraktionsprinzip kennt, sollte man sich mit Sprüchen wie "Die Hochschule die du besucht hast war wohl im 5.Stock und die Schülerhilfe" zurückhalten.

Bin kein Anwalt aber Zulassung dein Vater wäre er also Inhaber , läuft der Kaufvertrag auch auf dein Vater , wenn ja sollte man dir nichts können

Bin kein Anwalt

Ja, das merkt man.

aber Zulassung dein Vater wäre er also Inhaber

Der Vater ist Eigentümer (nicht "Inhaber"). Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, wer Halter ist und wer irgendwelche Zulassungspapiere in seinem Besitz hat.

Eigentümer ist der, dem das Fahrzeug vom vorherigen Eigentümer wirksam übereignet wurde.

Nein, da, so wie Du es beschreibst, Dein Vater der Eigentümer ist. (Dies war keine Rechtsberatung)

Dies war keine Rechtsberatung

Sondern? (Das war keine Frage)

@jurafragen

Eine private Meinung. :-) (Schon mal was vom Rechtsberatungsgesetz gehört?)

@Landplage

Schon mal was vom Rechtsberatungsgesetz gehört

Ja, das ist Mitte 2008 aufgehoben worden.

@jurafragen

Und das Nachfolgegesetz hebelt den Schutz aus?