Wie wird das Hartz IV in Gutschein ausgezahlt?

3 Antworten

Das Arbeitsamt gibt es nicht mehr. Das heißt jetzt Agentur für Arbeit.

"Hartz IV" ist Arbeitslosengeld II (ALG II). Das gibt es beim Jobcenter.

Gutscheine gehören laut Hinweisen der Agentur für Arbeit (s. S. 4) zu den "Sachleistungen" im Sinne von SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen:

(2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.

Genauer heißt es in den Hinweisen der Agentur für Arbeit (s. S. 4) dazu:

(3) Die Regelungen zur Handhabung und Abrechnung von Gutscheinen sind zwischen dem Träger und den Handelseinrichtungen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene abzustimmen.

Also kann das an jedem Ort anders gemacht werden.

Frage dazu also dein zuständiges Jobcenter.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Arbeitsamt, welches seit Jahren Agentur für Arbeit heißt, meint sicherlich gar nichts, da es für "Hartz IV" nicht zuständig ist.

Schecks per Post wirst Du vermutlich nicht bekommen, da sonst als Zahlweg Scheck genannt sein müßte.

Ich tippe darauf, daß Du Lebensmittelgutscheine bekommst. Was ich allerdings sehr ungewöhnlich finde, da ALG 2 - Leistungen, soweit mir bekannt, dauerhaft nicht in Gutscheinform gezahlt werden.

Wenn Du mit dem Zahlweg nicht einverstanden bist, solltest Du Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid einlegen.

Alternativ dazu kannst Du versuchen, den zuständingen Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen um den Zahlweg auf die Art zu monieren. Vielleicht reicht das schon.

Oder handelt es sich um eine Sanktion bzw. um den längerfristigen Entzug von Geldleistungen?

I.d.R. zahlt ein größerer Supermarkt das Geld aus. Die entsprechende Info erhältst du von dem SB der dir den Gutschein gibt.