Kann ein Gericht einen Hund oder Katze als Zeuge einberufen (Ernste Antworten) Text unten?

13 Antworten

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Nein, dass ist nicht möglich, allein dadurch, dass ein Tier vor Gericht keine Aussage tätigen kann. Zudem wird es rechtlich praktisch als Gegenstand, mit Tierschutzrechten behandelt, womit, selbst, wenn es sprechen könnte nicht als Zeuge aussagen könnte.

Nein da Tiere rechtlich nicht als Personen gelten und sie auch nicht wirklich begreifen worum es vor Gericht geht auch dann nicht wenn es um tierquälerei oder ihre eigenen Misshandlung gehen sollte.

Wenn du eine Antwort von einem Juristen dazu möchtest, solltest du einen bezahlen.

Diese Frage kann dir aber jeder Achtklässler beantworten, der im Politik- Wirtschafts- und Gesellschaftsunterricht aufgepasst hat.

Der Hund ist schon mangels Rechtsfähigkeit kein möglicher Teilnehmer eines Gerichtsverfahrens. Ebenso wenig wie dein Teddybär. Tiere werden gesetzlich im Regelfall genauso behandelt wie Sachen (§ 90a BGB).

Der Hund ist im rechtliche Sinne niemals Subjekt, sondern lediglich Objekt einer Handlung. Somit könnte er lediglich als Beweismittel herangezogen werden.

Nein natürlich nicht. Ein Tier beherrsch nicht unsere Sprache und kann somit keine relevante Aussage machen.

L. G. Lilly

Das geht schon deswegen nicht, weil ein Hund nicht seine persönliche Legitimation wiedergeben oder bestätigen kann