Zeuge vor Gericht?

7 Antworten

Eigentlich heißt es ja, das jemanden die Tat nachgewiesen werden muss. 

Wofuer eine Zeugenaussage aber durchaus Beweis genug sein kann.

Meine frage ist nun, ob es reicht, wenn der Zeuge sagt " ich bin mir sicher, daß er gemacht hat." für eine verurteilung.

Nein, natuerlich nicht. Der Zeuge wird aber auch nicht nach seiner Meinung gefragt, sondern danach, was er gesehen, gehoert und moeglicherweise auch gerochen hat. Solche Beobachtungen (nicht persoenliche Einschaetzungen!) koennen durchaus fuer eine Verurteilung ausreichen.

Hallo,

Guten Abend.

aufgrund einer straftat in unserer alten Einrichtung im Juni 21 kommt es Montag nun zum Gerichtstermin.

Darf ich fragen welche Straftat dir vorgeworfen wird?

Ich habe nun das Gefühl, das der Richter dem möchtegern Zeugen eher glauben wird als mir. Eigentlich heißt es ja, das jemanden die Tat nachgewiesen werden muss.

Das ist richtig so. Ohne stichhaltige Beweise und alleine nur mit einer sehr diffusen Aussage wird dich niemand verteilen können.

Meine frage ist nun, ob es reicht, wenn der Zeuge sagt " ich bin mir sicher, daß er gemacht hat." für eine verurteilung. Sprich der Richter fragt den Zeugen und der Richter ist trotz fehlender Beweise auf seiner Seite. Geht das?

Nein, das geht nicht. Alleine die subjektiv konnotierte Aussage eines Zeuges ist nicht Beweis genug. Dir muss schon eindeutig was nachgewiesen werden. Gelingt es der Staatsanwaltschaft nicht, eindeutige Beweise gegen dich darzulegen gilt das Prinzip 'in dubio pro reo' - im Zweifel für den Angeklagten. Du wärst also freizusprechen.

Alles Weitere wird dir von deiner Rechtsvertretung dargelegt werden.

Liebe Grüße ☀️💋☀️

So platt geht das dann doch nicht ab. Ich nehme an, dass du einen Anwalt hast. Der kann dir sagen, wie der betreffende Richter so arbeitet. Und sei deinem Anwalt gegenüber grundsätzlich extrem offen und ehrlich gegenüber, damit der dir wenigstens glaubt. Dann kann er dich auch gut vertreten.

" ich bin mir sicher, daß er gemacht hat."

Nein. Diese Zeugenaussage würde vermutlich nicht reichen um Dir eine Straftat nachzuweisen. Er müsste Dich schon dabei beobachtet haben. Ansonsten ist auch sein "ich bin mir sicher..." nur eine subjektive Wahrnehmung.

Selbst, wenn er Dich gesehen hätte, wie Du von einem Tatort flüchtest, würde bestimmt nicht ausreichen um die Tat ansich nachzuweisen.

Kommt auf die Situation an und wer Zeuge ist. Wenn der Zeuge ein Polizist ist, glaubt man dem meistens. Einem Normalo wird nicht so schnell geglaubt. Da gilt dann in der Tat "Im Zweifel für den Angeklagten".