Kann ein geeichter Wasserzähler trotzdem defekt sein?

6 Antworten

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Auch geeichte Wasserzähler können defekt sein. Allerdings ist es unüblich, dass ein Zähler dann zu viel anzeigt. Üblich wäre, wenn der Zähler zu wenig anzeigt.

Die Tatsache, dass es sich um einen erheblichen Mehrverbrauch handelt, bringt mich zu dem Schluss, dass die Menge an Wasser tatsächlich durch den Zähler gelaufen sein dürfte.

Wo dieses Wasser dann hin ist, kann ich dir leider nicht sagen. Hier müssten ja ca. 75000 Liter Wasser irgendwo hin sein. Das sind schon über 200 Liter am Tag oder fast 10 Liter die Stunde. Das ist somit mehr als ein tropfender Hahn. Auch ein Rohrbruch in diesem Ausmass wäre auf jeden Fall bemerkt worden.

Wie sieht denn der Warmwasserverbrauch aus? Ist dieser normal, zu gering oder ebenfalls zu hoch? Hier wären evtl. Rückschlüsse über technische Probleme im Bereich von Zirkulationsleitungen oder evtl. defekten Mischerventilen zu erkennen.

winnie69 
Fragesteller
 18.03.2014, 13:14

? Ein Wasserzähler zählt ja nicht einmal Warm- einmal Kaltwasser ?

Wenn sie eventuell tatsächlich über Nacht einen Wasserhahn nicht korrekt zugemacht haben sollte, also dass dieser vielleicht ganz leicht noch nachlief; kann es so eine Menge ausgemacht haben?

Interesierter  18.03.2014, 21:13
@winnie69

Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, um welchen Zähler es sich handelt und wo dieser verbaut ist.

In vielen Häusern wird der Gesamtwasserverbrauch über einen Gesamt-Zähler und der Warmwasserverbrauch über einen gesonderten Zähler erfasst.

Wenn tatsächlich 115 m³ durch einen der Zähler gelaufen sind und die Frau tatsächlich im Jahr nur 40 m³ verbraucht, müssen die übrigen 75 m³ ja irgendwo geblieben sein. Da ein tropfender Wasserhahn oder mal den Hahn nicht richtig abgedreht, keinen Mehrverbrauch in dieser Grössenordnung erklären, stellt sich die Frage, ob die fragliche Menge auf irgend einem Leitungsweg durch das System zirkulieren konnte und so der Wert zustande kam.

Das ist seltsam - auch das der Zähler ausgetauscht wurde. Solltest schriftlich Widerspruch einlegen. Wenn es Ihr Haus ist, hat sie sicherlich einen Heizungsbauer ihres Vertrauens, den sollte sie mal um Rat fragen. Um einen Wasserschaden, laufende Spülung, tropfende Hähne kann es sich ja eigentlich nicht handeln, sonst wäre der Verbrauch ja wieder hoch. Der Heizungsbauer wird das aber wissen, worum es sich handeln könnte. Anruf genügt. Evtl. frage ich nachher meinen Mann, der ist Heizungsbauer.

winnie69 
Fragesteller
 18.03.2014, 13:06

Ja, das wäre sehr nett. Widerspruch legen wir auf jedenfall ein. Ein Versuch ist es wert... Das Geld liegt ja nicht auf der Strasse... und wer weiß, aus Kulanz??

winnie69 
Fragesteller
 18.03.2014, 13:10
@winnie69

Der Zähler wurde aufgrund der Beanstandung ausgetauscht. Daher kommen natürlich auch* diese* Kosten noch hinzu; denn ist der Zähler bei Prüfung NICHT defekt, muss der Kunde zahlen...

FlyingCarpet  18.03.2014, 22:56
@winnie69

Weiss mein Mann auch nicht - hört sich alles seltsam an.

Vielleicht hat sie letztes Jahr zuviel die Blumen im Garten gegossen, oder über Nacht Wasser laufen lassen

winnie69 
Fragesteller
 18.03.2014, 12:47

Also, der Mischer kann es nicht sein, da dann ja weiterhin der Verbrauch sehr hoch sein müsste. Meine 'Schwiegermutter hat einen Brunnen, also bekommen Blümchen kein Leitungswasser :-))))

Ja kann er! Ursachen können verschiedener Art sein und es muss nicht unbedingt am Wasserzähler liegen! Bei uns war es der "Mischer" der Dusche welcher defekt war. Die Warmwasseruhr lief dadurch schnell vorwärts und die Kaltwasseruhr schnell rückwärts und das tag und nacht bis es bemerkt wurde! Eine Fachfirma/Sanitär war beauftrag und hat es festgestellt!

Bei diesen Verbrauchswerten wird ein Widerspruch keinen Erfolg haben, weil die Differenz nicht allzu groß ist.

Es ist anzunehmen, dass das Wasser irgendwie verbraucht wurde (laufende Toilettenspülung, Garten etc.).

Da zudem der Zähler überprüft worden ist, geht jeder Prüfer davon aus, dass die Abrechnung korrekt war.

Was die Schwiegermutter warum verbraucht hat, lässt sich nun nicht mehr nachvollziehen.

Erspart Euch die Mühe des Widerspruchs - er wird keinen Erfolg haben.