Nebenkosten einklagen

4 Antworten

Mir fällt auf, dass Du keine Meinung des eigenen Rechtsanwalts hier wieder gibst. Kann es sein, dass Du ohne Anwalt in der Sache bis vor Gericht gegangen bist? Na, dann solltest Du wirklich froh sein, wenn Du wenigstens 600 € raus holen kannst. Willst Du mehr, dann geh zu einem richtigen und in diesen Fragen versierten Anwalt. Frage bei Haus&Grund nach.

Wenn Deine Meinung richtig ist und alle abgerechneten Nebenkosten korrekt belegt sind, wird er den anderen Anwalt regelrecht auseinander nehmen und ob die Gegenseite nur 600 € zahlen kann und man darüber froh sein sollte, wird sich auch zeigen. Immerhin gilt ein Titel 30 Jahre lang, wenn an ihn erst mal hat und auch mit kleinen Raten kann man irgendwann 1600 € ab bezahlen. Viel Erfolg mit einem guten Rechtsanwalt!

neunox 
Fragesteller
 08.03.2015, 13:13

Ja gut ein Anwalt der reibt sich eh nur die Hände und dem ist es sowiso egal er da gewinnt oder verliert, oder kannst du einen Anwalt nennen der nach erfolg bezahlt wird.

(habe hier halt zahlreiche schlechte erfahrungen gesammelt)

Recht in dieser Sache habe ich, konnte alles belegen zwecks Nebenkosten und meiner meinung nach doch auch den Wasserverbrauch.

bwhoch2  08.03.2015, 21:22
@neunox

Meine Erfahrung ist, dass es Richter gar nicht gerne sehen, wenn sie sich mit, in ihren Augen, juristischen Laien auseinandersetzen müssen. Das erschwert denen die Arbeit unnötig und deshalb hat man schon aus diesem Grund ohne Anwalt sehr schlechte Karten.

Wenn Du Dir so sicher bist, spielen die Anwaltskosten keine Rolle, denn die zahlt die verlierenden Gegenseite.

Ihr Rechtsbeistand stehlt die von mir aufgestellten Nebenkosten in frage und behauptet, der aufgeführte Wasserverbrauch habe nicht stattgefunden

behaupten kann man viel. Wie wurde der Widerspruch begründet? Ein einfaches "kann nicht sein" ist kein begründeter Widerspruch.

In der Rechnung von der Gemeinde steht ein verbrauch von 314cbm.

Hoffentlich nicht für diese eine Wohnung? Das würde einem Verbrauch für ein 10Familienhaus entsprechen.

Der Anwalt der Gegenseite sagte aber vor Gericht, selbst wenn ich den Fall gewinne ist bei seiner Mandatin sowiso nichts zu holen

Da hat er wohl recht, wenn die Mieterin Sozialhilfeempfängerin ist.

Die Sache ist schon vor Gericht? Warum fragst Du hier nicht deinen Anwalt?

Ja die Gegenseite verlangt nun ein Gutachten welches aber 2000€ kosten soll, was ich vorab zu tragen habe! Der Anwalt der Gegenseite sagte aber vor Gericht, selbst wenn ich den Fall gewinne ist bei seiner Mandatin sowiso nichts zu holen..... und solle lieber 600€ nehmen, da der Spatz in der Hand besser sei als die Taube auf dem Dach.

Und mir wird ständig gesagt das ich einem Vergleich zustimmen sollte .... statt der 1600€ nur 600€ ( die Nebenkosten sind deshalb so hoch da ich das Haus erst ende 2011 gekauft habe und die Mieterin nur pro Person 40€ zahlte (3Personen im Haushalt)

lg

bwhoch2  06.03.2015, 08:36

Die Gegenseite verlangt ein Gutachten. Dem muss das Gericht aber erst einmal nach kommen. Wie beurteilt denn das Gericht den über die geeichten Zähler gemessenen Wasserverbrauch? Es muss doch auch eine Meinung dazu haben?

Außerdem: Der Wasserverbrauch allein macht bei weitem keine 1000 € Unterschied im Jahr aus. Da gibt es doch noch andere Unstimmigkeiten.

Die Mieterin zahlte also 120 € pro Monat. Wieso gibst Du den Wert pro Person an? In den 120 € sind bestimmt alle Nebenkosten enthalten incl. Heizung. Ich kann mir zwar schon gut vorstellen, dass dieser Betrag zu niedrig für die Wohnung ist, aber bei 120 € monatlicher Vorauszahlung und einer geforderten Nachzahlung von 1600 €, sind das 3000 € pro Jahr, die die sicher nicht so große Wohnung nur an Nebenkosten verschlingt. Über 250 € pro Monat? Auch das kann zwar sein, erscheint mir aber eher nicht sehr wahrscheinlich und deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass es nicht um den Wasserverbrauch allein geht, sondern um viele andere Positionen auch noch. Insbesondere die Heizkosten. Sehe ich das richtig?


neunox 
Fragesteller
 08.03.2015, 13:11
@bwhoch2

Ja die Tochter der Mieterin hatte in diem Jahtr wo es hier geht einen Freund der auch mal vor Ort war, hatte diesen jungen man auch auswengig machen können und der schrieb mir auch einen Bescheinigung das dieser sich mit in der Wohnung aufgehalten hat.

Danach kam aber von der gegenseite ein weitere Zettel worin steht das er mal in der Wohnung war aber nie das Kloh oder die Toilette nutzte.

neunox 
Fragesteller
 08.03.2015, 13:18
@neunox

genau die Heizkosten werden auch beanstandet, aber die werte sind seit 2011 konstant. Das Gericht meint nur ich solle dem Vergleich zustimmen ansonsten wird ein Gutachten beauftragt. Ich fühle mich hier schon fast Erpresst!

Aber kann keine wirkliche begründung hierfür erkennen, warum ein gutachten erstellt werden soll.

Ich halte das eigentlich schon für einen Beweis. Es gab doch sicher auch eine dokumentierte Ablesung der Wasseruhren bei Einzug der Mieterin - und ebenso einen eindeutigen Stand zum jetzigen Zeitpunkt? Auch das wäre schon ein Beweis, abzüglich des von ihr eventuell bereits beglichenen Teilbetrags / cbm. Wenn das nicht als Beweis anerkannt wird, dann sollte das schon auch logisch begründet werden, damit du vernünftig darauf antworten kannst. Frag doch mal nach einer hieb- und stichfesten Begründung oder was nach Ansicht der Gegenseite denn überhaupt ein Beweis sein könnte. Viel Glück! (Bin allerdings kein Jura-Experte und antworte nur anhand der Logik)