Hallo haben Wohnung gekauft,leider da gibt es kein Wasserzähler,dürfen auch nicht haben?Vervalter

9 Antworten

das hat doch nichts mit abzocken zu tun! Der Verwalter verteilt ja nur die angefallenen Kosten und diese ´werden nach dem Verteilerschlüssel umgelegt der im Teilungsvertrag steht. Der Verwalter macht dies nicht nach gut dünken. Es ist keine Pflicht nach Verbrauch abzurechnen. Egal wie man es macht, es wird nie 100% gerecht sein und es ist auch nicht gesagt daß es billiger wird, da ja Ablesekosten entstehen und die Zähler alle paar Jahre ausgetauscht werden müssen. Da die Einzelzähler immer ungenau gehen werden auch Differenzen, genauso wie das Allgemeinwasser auf alle umgelegt. Vielleicht wird ja in der Anlage viel Wasser für die Gartenbewässerung verwendet. Das müssen immer alle bezahlen auch wenn es Einzelzähler gibt

Grundsätzlich ist aber dieses Verfahren sehr schlecht für die Umwelt. Niemand kann sehen was er verbraucht und es besteht kein Anreiz zum sparen.

Es ist rechtens sowohl über qm oder aber pro Kopf abzurechnen. Ungerecht ist es aber so ist das Leben. Gerade in Häusern älteren Baujahres ist dies nicht ungewöhnlich. Es ist in der regel sehr kostenintensiv jede Zapfstelle nachträglich auszustatten und zum anderen müssen diese Uhren abgelesen und regelmäßig überprüft werden. Das verursacht Kosten. Wie bereits ein Vorredner erähnte lässt sich aber über die Eigentümerversammlung das Problem lösen...vielleicht. MfG

Stellt bereits jetzt schonmal beim Verwalter einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der nächsten ETV:

  • Einbau von Kaltwasserzählern (gem. BGH-Beschluß v. 25.09.2003 V ZB 21/03 k e i n e bauliche Veränderung)
  • Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Kaltwasser von Personen auf verbrauchsabhängige Abrechnung gem. Zähler (vgl. § 16 (3) WEG)

beide Anträge können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Sollte ja kein Problem sein, wenn die übrigen Miteigentümer ebenfalls mit der bestehenden Regelung in der TE o. alten Beschlüssen unzufrieden sind.

Änderung Kostenverteilungsschlüssel für Abwasser natürlich auch - ich vergaß...

@geige

Genau so!!! Daher DH!
Es geht hier nicht um Mietwohnungen sondern um Eingentum. Und es sind die Eigentümer(!), die beschließen, wie abgerechnet wird. Die Hausverwaltung ist lediglich ein ausführendes Organ und macht das, wozu sie von den Eigentümern beauftragt wird, die Hausverwaltung entscheidet solche Dinge nicht nach eigenem Gutdünken.

Ich verwalte mehrere Häuser und rechne auch ab. Statistisch verbraucht eine Person 30 cbm Wasser pro Jahr. Die Kosten in unserer Gegend liegen bei rund 4€, also 120€/Jahr, also 480€/Jahr bei einer vierköpfigen Familie. Diese Statistik passt auch auf den Fragesteller, der 450€ bisher bezahlt hatte. So weit so gut. In dem angesprochenen 20-Familienhaus soll also angeblich pro Person 75 cbm/Jahr verbraucht werden - sonst käme man nicht auf 10.000€ Kosten. Entschuldigt bitte, aber das ist Bullshit!! Welche Zahlen der Fragesteller verwechselt weiß ich nicht, aber ich vermute die Heizungskosten. Damit ist die Diskussion hoffentlich beendet...

frage mal den anwalt ob dein hausverwalter nicht ganz dicht ist, wo gibts denn sowas? meine eltern haben auch ein eigenes haus und bekannte auch, da wird nach verbrauch abgerechnet eines jeden. das wäre ja das selbe wenn ein ganzes dorf mit 30 familien einen zähler hat strom wie wasser und dann wird geteilt. könnte mir gut vorstellen das das ein mieser abzocker ist.

schon,totaler schwachsinn

@bigbigAL

wieso schwachsinn? mal überlegen wäre ratsam, seit wann bezahle ich oder jeder andere z.b. die wasserkosten vom nachbarn wenn die mit angenomme 3 bewohnern pro wohnung jeden abend baden gehen und wie der fragestellende vielleicht nur einmal pro woche.

@Tekken76

ich sag doch,schwachsinn für den nachbarn sein bad zu zahlen...

@bigbigAL

sorry hatte ich falsch verstanden :-)

du solltest dich erstmal erkundigen bevor du so ein Zeugs von dir gibst!

@Mismid

wie bitte ???

@Tekken76

ja dich meine ich! Es ist durchaus üblich nicht nach Einzelverbrauch abzurechnen. Das regelt der jeweilige Teilungsvertrag - der Verwalter handelt nur danach. Er kann dies nicht selbst entscheiden. Das können nur alle Eigentümer einer WEG gemeinsam ändern