Wasserzähler von 1982! defekt! Mietminderung?!

6 Antworten

Kommt drauf an, ob es sich um einen Zwischenzähler oder den Hauszähler handelt - für letzteren ist der Versorger zuständig, auch was die Eichung und Austausch betrifft.

Mietminderung wird kaum drin sein, weil es das Wohnen nicht beeinträchtigt, aber ein Abschlag bei den Wasser- und Abwassergebühren ist drin.

Die Eichfrist für KWZ beträgt 6 Jahre, für WWZ 5 Jahre. Da hier die Fristen erheblich überschritten sind, darf der Zählerstand nicht für die Berechnung herangezogen werden. Vielmehr muss dann nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Was nun die Abrechnung über Vorauszahlungen betrifft, so solltest du ausstehende fällige Abrechnungen einfordern. Frist zwei Woche. Bei Verzug darfst du über die fälligen Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Erst wenn ordnungsgemäß abgerechnet wurde, ist der Zurückbehalt nach zu zahlen.

Haben es unserem Vermieter der auch im gleichen Haus wohnt sofort mündlich mitgeteilt!

Der Beweisbarkeit wegen immer schriftlich machen, auch wenn der Vermieter im Haus wohnt. zumindest sollte man sich den Empfang des Briefes bestätigen lassen:

Leider wurde der Fehler bis heute nicht behoben selbst nach weiteren mündlichen anfragen. Was können wir da machen? Kann man in diesem Fall eine Mietminderung vornehmen?

So geht man vor:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden. (Aber nur für Mängel, die bei Einzug noch nicht vorhanden waren)

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

MfG

Johnny

Inwiefern ist denn die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch durch den defekten Zähler erheblich eingeschränkt? Denn das wäre ja Voraussetzung für eine Mietminderung. Das müsstest Du schonmal erläutern...

Können wir also die Nebenkostenvorrauszahlung kürzen? Wohnen seit 08.2012 in dem Haus haben bis jetzt noch gar keine Nebenkostenabrechnung erhalten obwohl wir diese angefordert haben.

Mephisto2343  02.06.2014, 07:02

Nach vorheriger Abmahnung könnt Ihr wegen der fehlenden Abrechnung die Vorauszahlung kürzen...