kann man als Nachweis für die Berufserfahrung, die für eine Steuerberaterprüfung voraussetzung ist auch eine freiberufliche Tätigkeit anerkennen lassen?
Hallo
ich bin Diplom Wirtschaftsinformatiker und möchte die Steuerberaterprüfung machen. Dazu brauche 2 Jahre Berufserfahrung (habe mich bereits bei der Kammer erkundigt)
Nun muss ich igendwie diese Berufserfahrung von 16h / Woche erwerben über 2 Jahre. Ein Steuerberater hat mir eine Tätigkeit in seinem Lohnsteuerhilfeverein auf freiberuflicher Basis angeboten.
Kann diese Tätigkeit auch als Voraussetzung für die Prüfung angerechnet werden?
Wenn ja worauf sollte ich im Vorfeld achten?
Ich werde eh noch bei der Kammer nachfragen, aber vlt hat ja jemand schon Informationen dazu.
1 Antwort
Auch bei der freiberuflichen Arbeit für einen Steuerberater handelt es sich grundsätzlich um eine anrechenbare Tätigkeit.
Problematisch ist die Tätigkeit im Rahmen des Lohnsteuerhilfevereins. Laut Steuerberaterkammer RLP muss hierbei eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
https://www.sbk-rlp.de/praktische-taetigkeit-informationen-fuer-steuerberaterprueflinge/
Persönlich würde ich Ihnen davon abraten. Die Steuerberaterkammer wird Ihnen sehr wahrscheinlich erst nach den 2 Jahren und der abschließenden Beurteilung eine verbindliche Auskunft geben. Sie haben also 2 Jahre lang Unsicherheit. Aber besprechen Sie das direkt mit der für Sie zuständigen Kammer.
Darüber hinaus werden Sie bei einem Lohnsteuerhilfeverein fast ausschließlich mit nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünften zutun haben. Der Großteil der Steuerberaterprüfung befasst sich jedoch mit der Unternehmensbesteuerung. Da ist es durchaus hilfreich wenn Sie auch in der Praxis Kontakt damit haben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer beruflichen Zukunft.
sehr hilfreich. danke ich habe soeben in der Kammer angerufen und die haben gesagt dass sowohl die Tätigkeit in einem Lohnsteuerhilfverein anrechenbar ist als auch die freibreufliche Tätigkeit im steuerlich relevanten bereich. Lediglich muss bestätigt werden dass die Tätigkeit unter der Aufsicht eines Steuerberaters geschehen muss und er dies auch bestätigen muss. Es ist jedoch bisher unklar ob die eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen der Lohnsteuer anrechenbar ist. Dieses konnte man mir noch nicht beantworten. Ich werde aber in ein paar Tagen bei dem Leiter der Kammer nachfragen können