kann man als Nachweis für die Berufserfahrung, die für eine Steuerberaterprüfung voraussetzung ist auch eine freiberufliche Tätigkeit anerkennen lassen?

1 Antwort

Auch bei der freiberuflichen Arbeit für einen Steuerberater handelt es sich grundsätzlich um eine anrechenbare Tätigkeit.

Problematisch ist die Tätigkeit im Rahmen des Lohnsteuerhilfevereins. Laut Steuerberaterkammer RLP muss hierbei eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.

https://www.sbk-rlp.de/praktische-taetigkeit-informationen-fuer-steuerberaterprueflinge/

Persönlich würde ich Ihnen davon abraten. Die Steuerberaterkammer wird Ihnen sehr wahrscheinlich erst nach den 2 Jahren und der abschließenden Beurteilung eine verbindliche Auskunft geben. Sie haben also 2 Jahre lang Unsicherheit. Aber besprechen Sie das direkt mit der für Sie zuständigen Kammer.

Darüber hinaus werden Sie bei einem Lohnsteuerhilfeverein fast ausschließlich mit nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünften zutun haben. Der Großteil der Steuerberaterprüfung befasst sich jedoch mit der Unternehmensbesteuerung. Da ist es durchaus hilfreich wenn Sie auch in der Praxis Kontakt damit haben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer beruflichen Zukunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ginko82 
Fragesteller
 10.03.2020, 11:21

sehr hilfreich. danke ich habe soeben in der Kammer angerufen und die haben gesagt dass sowohl die Tätigkeit in einem Lohnsteuerhilfverein anrechenbar ist als auch die freibreufliche Tätigkeit im steuerlich relevanten bereich. Lediglich muss bestätigt werden dass die Tätigkeit unter der Aufsicht eines Steuerberaters geschehen muss und er dies auch bestätigen muss. Es ist jedoch bisher unklar ob die eine freiberufliche Tätigkeit im Rahmen der Lohnsteuer anrechenbar ist. Dieses konnte man mir noch nicht beantworten. Ich werde aber in ein paar Tagen bei dem Leiter der Kammer nachfragen können