Kann ein eingestelltes Verfahren wieder aufgenommen werden?
Hallo
Kann ein Verfahren das GEGEN AUFLAGE eingestellt wurde wieder aufgenommen werden?? Auch wenn die Auflage (in diesem Fall Sozialstunden) bereits komplett abgearbeitet wurde?? Wie läuft dann ein solches neues Verfahren ab..
Wär über Informationen dankbar :-)
LG Raza97
3 Antworten
Ein Verfahren, das mit einer endgültigen Einstellung beendet wurde, kann im Regelfall nicht wieder aufgenommen werden. Interessanterweise beschäftigt sich damit im Internet niemand und nach oberflächlihcher Recherche gibt es dazu auch keine Kommentare oder Urteile. Das mag daran liegen, daß es eigentlich keine denkbare Konstellation gibt, in der man sich über eine Wiederaufnahme des Verfahrens Gedanken machen muß. Mir ist jedenfalls auch keine eingefallen.
Wenn, dann liefe ein solches Verfahren aber so ab, daß der Beschuldigte angeklagt werden würde. Und das nicht wegen des gleichen Sachverhalts wie der, wegen dem das Verfahren eingestellt wurde. Und dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
Vielen vielen Dank für deine Antwort. Hat mir echt weitergeholfen :-) !!!
Wenn die Auflagen eingehalten wurden, besteht ja kein Grund das Verfahren wieder aufzunehmen.
Es sei denn es gibt noch eine zusätzliche Bewährungsauflage.
Danke für deine Antwort :-)
Ja, aber nur unter sehr engen Grenzen und da wenn neue Tatbestände auftauchen, welche seinerzeit nicht bekannt waren.
Danke für deine Antwort :-)