Habe ein Problem. Habe eine anzeige am hals wegen § 201a Stgb, Verletzung des höchstpersönlichsten Lebensbereich durch Bildaufnahmen.?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an ,auf dem Markplatz ,jemanden zu fotografieren fällt sicher nicht darunter, eine Kamera in Wohnung od Umkleidekabine zu verstecken und Fotos zu machen schon.

Ist die der Fall gibt es eine Jugendgerichtsverhandlung und ggf Sozialstunden , aber Dein Abi ist dadurch nicht gefährdet und auch kein beruflicher Werdegang weil du noch unter Jugendstrafrecht fällst.

auf dem Markplatz ,jemanden zu fotografieren fällt sicher nicht darunter

Ein Marktplatz ist keine "Wohnung oder ein gegen Einblick besonders geschützter Raum". Aber jemanden, der besoffen und hilflos am Boden liegt, darf man auch auf dem Marktplatz nicht fotografieren

Wird letztendlich der Richter entscheiden, verfahren kann aber auch eingestellt werden, aber wenn du Einsicht zeigst, wird die Strafe nicht so hoch ausfallen.

Es wäre hilfreich, wenn Du noch schreibst was für Bilder das sind und wie sie zustande gekommen sind.

Eingestellt wird es sicher nicht, auf alle Fälle wirst du Sozialstunden bekommen, und dann kommt es darauf an, was das "Opfer" noch fordert

Hoffen kannst du immer, nur ist das Problem derzeit sehr aktuell. Bei den ganzen Aktionen hinsichtlich Gaffen und Aufnahmen von Opfern ins Netz stellen, lese mal die Presse zu dem Thema, sehe ich die Chancen dafür allerdings gering.

ich habe es nicht ins netz gestellt!