Führerscheinentzug nach Einwilligung der Auflage?
Hallo, im Raum steht ein Verstoß gegen das BTMG wegen Amphetamin. Das Verfahren wird mit Auflage eingestellt.
Die Fragen sind nun:
Hat der Angeklagte weitere folgen zu befürchten wenn er diese Auflage erfüllt?
Z.b. Anklage wegen Besitz?
Ist das erbringen der Auflage ein Schuldeingeständnis?
Verliert er trotz der Vorgabe das bei Erfüllung der Auflage kein Eintrag in das Verkehrsregister Erfolgt den Führerschein?
1 Antwort
Wenn du der Auflage nachkommst, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Verfolgung. daher ist das Verfahren ja auch nur VORLÄUFIG eingestellt.
Kommst du der Auflage NICHT nach, wird die Einstellung eben wieder aufgehoben.
Die Führerscheinstelle wird auf jeden Fall informiert. Das hat mit der Verfahrenseinstellung nichts zu tun.
Aber relevant ist dann ob deren Handeln gerechtfertigt ist oder nicht. Vorgeworfen werden kann einem viel ob das auch stimmt ist die andere Frage. Da kommt das Schuldeingeständnis ins spiel.
Wurde nicht informiert. Hab bis heute nichts gehört
Das ist klar es geht aber um den weiteren Verlauf. Falls die Auflage erbracht ist und dies als Schuldeingeständnis gilt kann als nächstes der Besitz vorgeworfen werden. Im Zuge dessen wird die Führerscheinstelle informiert und die ordnet eine MPU an. Das ist die Befürchtung darum die Frage.