Verfahren Eingestellt, was bekomme ich mittgeteilt?

4 Antworten

Hallo sabel94,

ob Du überhaupt ein Anrecht auf eine Mitteilung hast, hängt davon ab, ob Du Verletzter in dem Strafverfahren bist. Verletzt ist jetzt nicht wörtlich im Sinne einer körperlichen Verletzung zu sehen, sondern ob Deine Rechte (zum Beispiel bei Diebstahl, das Eigentumsrecht) verletzt wurden.

Bist Du diejenige die bestohlen wurde, hast Du zwar ein Anrecht auf Mitteilung, aber diese Mitteilung erfolgt nicht automatisch, sondern Du musst einen entsprechenden Antrag auf Auskunft stellen.

Das die Mitteilung nur an den Verletzten und nur auf Antrag erfolgt und welche Auskünfte Dir erteilt werden, steht im folgendem Gesetz:

***************************************************************************************

§ 406d StPO - Auskunft über den Stand des Verfahrens

(1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:

  1. die Einstellung des Verfahrens,
  2. der Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen,
  3. der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.

Ist der Verletzte der deutschen Sprache nicht mächtig, so werden ihm auf Antrag Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung in einer ihm verständlichen Sprache mitgeteilt.

(2) Dem Verletzten ist auf Antrag mitzuteilen, ob

  1. dem Verurteilten die Weisung erteilt worden ist, zu dem Verletzten keinen Kontakt aufzunehmen oder mit ihm nicht zu verkehren;
  2. freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Beschuldigten oder den Verurteilten angeordnet oder beendet oder ob erstmalig Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Mitteilung vorliegt; in den in § 395 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Fällen sowie in den Fällen des § 395 Absatz 3, in denen der Verletzte zur Nebenklage zugelassen wurde, bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht;
  3. der Beschuldigte oder Verurteilte sich einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und welche Maßnahmen zum Schutz des Verletzten deswegen gegebenenfalls getroffen worden sind;
  4. dem Verurteilten erneut Vollzugslockerung oder Urlaub gewährt wird, wenn dafür ein berechtigtes Interesse dargelegt oder ersichtlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Verurteilten am Ausschluss der Mitteilung vorliegt.

Die Mitteilung erfolgt durch die Stelle, welche die Entscheidung gegenüber dem Beschuldigten oder Verurteilten getroffen hat; in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 erfolgt die Mitteilung durch die zuständige Staatsanwaltschaft.

(3) Der Verletzte ist über die Informationsrechte aus Absatz 2 Satz 1 nach der Urteilsverkündung oder Einstellung des Verfahrens zu belehren. Über die Informationsrechte aus Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist der Verletzte zudem bei Anzeigeerstattung zu belehren, wenn die Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten zu erwarten ist.

(4) Mitteilungen können unterbleiben, sofern sie nicht unter einer Anschrift möglich sind, die der Verletzte angegeben hat. Hat der Verletzte einen Rechtsanwalt als Beistand gewählt, ist ihm ein solcher beigeordnet worden oder wird er durch einen solchen vertreten, so gilt § 145a entsprechend.

***************************************************************************************

Unter folgenden Link gibt es auch ein offizielles Merkblatt, mit allen Rechten die Du als Verletzte / Geschädigte im Strafverfahren hast:

https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/7c2/binarywriterservletimgUid=1f3088e5-bf4e-e317-afe2-36a313445c7c&uBasVariant=22222222-2222-2222-2222-222222222222

Schöne Grüße   
TheGrow

Du bekommst ein Schreiben wo drin steht wegen mangelnder beweise Verfahren eingestellt

Aus deinen Aussage schätze ich, dass es sich bei dem Diebstahlsfall noch um ein Antragsdelikt gehandelt hat, und du somit der Geschädigte bist.
In diesem Fall sollte dir das Ergebnis, wie auch die Bedingungen, mitgeteilt werden. (imho)

du bekommst nur die antwort, dass es eingestellt wurde.. mehr nicht.