Paragraph 154 abs.1 Ausgang des verfahren?
Uns war muss ich der führerscheinStelle den Ausgang des Verfahren zeigen damit ich meine Fahrerlaubnis kriegen kann . Habe einen brif von der Staatsanwaltschaft gekriegt das das Verfahren eingestellt wurde aber da steht nicht drinne das das vorläufig ist nur das das Verfahren wieder aufgenommen werden kann.
Ich hab den Zettel jetzt abgegeben die meint sie prüft den Fall und guckt sich das andere Verfahren an .
1 Antwort
Dann zeige den Brief - etwas anderes hast Du ja sowieso nicht vorzuweisen. Die Führerscheinstelle wird die entsprechende Formulierung mit der eventuellen Wiederaufnahme nicht zum ersten Mal lesen und wissen, was es zu bedeuten hat.