Sozialstunden im BZR?
Hallo, Ich würde mal gerne wissen ob Sozialstunden im BZR eingetragen werden.
2003 habe ich ein Fahrrad geklaut und wurde vor Gericht zu 40 Sozialstunden verdonnert. Ich habe leider keine Unterlagen mehr zu dem Vorgang, mir ist aber noch bekannt das ich keine gerichtskosten tragen musste. Soweit mir bekannst bedeutet es das mein Verfahren eingestellt wurden ist ? Ich war damals 21 oder 22.
Im Führungszeugniss stand nichts. Nun die Frage.. Steht es im BZR ??
LG und Danke Theo
1 Antwort
Nein, das wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Bei Jugendlichen gibt's Sozialstunden nur, wenn sie noch nicht zu Knast verurteilt werden. Wenn sie den von inne gesehen haben, dann stehts drin. Bei Erwachsenen gibt's Sozialstunden (von Anfang an) nur, wenn es um eine Verfahrenseinstellung geht. Und die wird auch nicht eingetragen.
Wenn ein Erwachsener aber im Nachhinein beantragt, eine Geldstrafe mit Sozialstunden abarbeiten zu dürfen, dann wird's ggf. eingetragen. Wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze war. Oder es nicht die erste Geldstrafe ist
Im Bundeszentralregister hingegen stehen Sozialstunden drin. Auch Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG