Sozialstunden im BZR?

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Nein, das wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Bei Jugendlichen gibt's Sozialstunden nur, wenn sie noch nicht zu Knast verurteilt werden. Wenn sie den von inne gesehen haben, dann stehts drin. Bei Erwachsenen gibt's Sozialstunden (von Anfang an) nur, wenn es um eine Verfahrenseinstellung geht. Und die wird auch nicht eingetragen.

Wenn ein Erwachsener aber im Nachhinein beantragt, eine Geldstrafe mit Sozialstunden abarbeiten zu dürfen, dann wird's ggf. eingetragen. Wenn die Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze war. Oder es nicht die erste Geldstrafe ist

Im Bundeszentralregister hingegen stehen Sozialstunden drin. Auch Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG