Das Verfahren wird eingestellt, wird es dann aus den Akten gelöscht?

4 Antworten

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Hallo Seb123,

die Akten bleiben bestehen, die Gerichte haben eine Aufbewahrungspflicht (ich glaube 30 Jahre lang!).

"Das Verfahren wird eingestellt" heißt, daß keine weiteren Maßnahmen gegen Dich ergriffen werden. Es ist, als ob Du unschuldig wärest.

Bei Ableistung von Sozialstunden (wahrscheinlich eine Maßnahme vom Jugendgericht) gibt es sowieso keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

Du kannst beruhigt sein, ist alles bestens, Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen!

Gruß, Emmy

30 Jahre bleiben die Akten bestehen

Nein, das wäre schön. Es gibt einmal einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, umgangssprachlich Führungszeugnis genannt. Dort stehen aber nur harte Delikte drin, also zum Beispiel kein einfacher Ladendiebstahl bis zu einer geringen Geldstrafe oder wenig Sozialstunden. Im Großen Auszug steht ALLES drin, was ein Mensch jemals tat und damit Kontakt mit Polizei oder Justiz hatte. Das bleibt lebenslang dort drin stehn.

Ne....es wird immer da bleiben

warum sollte es denn gelöscht werden??