Kann ein deutscher buerger der sich in deutschland aufhaelt an die usa ausgeliefert werden?
Also es geht darum ein deutscher buerger der sich in deutschland aufhaelt betreibt eine internetseite (internetseite ist in deutschland gehostet) mit der er gegen den copyright infringement in den usa verstoesst jedoch nicht gegen die in deutschland . darf er ausgeliefert werden wenn die usa die auslieferung verlangen?
8 Antworten
Generell gibt es zwischen den USA und der BRD ein Auslieferungsabkommen - wegen Copyright wird man aber nicht ausgeliefert, du kannst deswegen von Amis nicht einmal wegen eines Verstoßes angeklagt werden - Es gilt das Urheberrechtsgesetz von Deutschland für dich.
Die USA hat 1989 die " Berner Übereinkunft " ratifiziert und damit das Welturheberrechtsabkommen anerkannt welches im Kern besagt - Ein Verstoß kann nur nach dem Urheberrechtsgesetz geahndet werden, das für die Person gilt, in dem sie ihren regelmäßigen Wohnsitz hat.
Was im Amiland verboten ist und hier erlaubt - darf die gar nicht interessieren
Laut unsern Grundgesetz ist die Auslieferung von DT- Staatsbürgern verboten. Rein Rechtlich müsste ihm hier der Prozess gemacht werden. Allerdings könnte es Problem geben wenn er in Urlaub in Drittländer fährt und dies ihm dann festenehmen und an die USA ausliefern. Aber bei diesen Delikt sicher nicht.
Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes verbietet grundsätzlich die Auslieferung deutscher Staatsbürger an das Ausland. Ausnahmen gibt es nur für Auslieferungen an ein Mitgliedsland der Europäischen Union sowie an den internationalen Gerichtshof, sofern rechtstaatliche Grundsätze gewahrt werden.
Da fragst du am besten einen Rechtsanwalt, der kann dir da am besten helfen.
Aha also koennte man theorisch den menschen nach england abschieben und dann ihn von da den usa ausliefern lassen . da england selbst seine eigenen staatsbuerger der usa ausliefert? hmm siehe fall von http://www.spiegel.de/netzwelt/web/grossbritannien-liefert-briten-wegen-tvshack-an-usa-aus-a-821228.html