US-Haftbefehl gegen Deutschen Aufenthaltsort Deutschland?

10 Antworten

Wenn ein Staatsvertrag existiert, der den Austausch von mutmasslichen Straftätern vorsieht, dürfte Herr Dr. Winterkorn in die USA ausreisen müssen. Solche Verträge werden in aller Regel symmetrisch geschlossen und sehen vor, dass die Straftat im Land des Beschuldigten auch strafbar sein muss. Sie muss nicht mit demselben Straffmass belegt sein, aber es muss im vorliegenden Beispiel auch um eine Straftat in Deutschland handeln.

Wenn dem allem so ist, dürfte er in die USA ausgeliefert werden. Ich zweifle aber daran, dass das je geschehen wird, denn der deutsche Rechtsstaat protegiert bis dato sämtliche Taten der korrupten Autoindustrie. Schade.

Einer Auslieferung steht das Grundgesetz entgegen.

Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz:

Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

https://dejure.org/gesetze/GG/16.html

@PatrickLassan

Da gilt natürlich wieder das Grundgesetz, wieso wird sich nicht an den Artikel 12a Abs. 2 im Grundgesetz gehalten? Bananenrepublik?

@GierigGerd

Hat Herr Winterkorn unentschuldigt beim Kriegsdienst gefehlt?

@Ifm001

Nein, es ging nur darum weil PatrickLassan das geltende Grundgesetz zitierte. Darum fragte ich ihn ja, wieso man sich nicht so an den Art. 12a Abs. 2 des Grundgesetzes hält als Staat. Die Antwort blieb leider bis jetzt aus.

@GierigGerd

EDIT: Gemeint von mir war und kann nur der Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes. Hierbei handelte es sich um einen lexikalischen Fehler. Jeder sollte aber wissen, was gemeint sein sollte. Mit Herrn Winterkorn hat das nichts zu tun, es ging primär um einen Vergleich weil PatrickLassan mit dem Einwand des Grundgesetzes kam, deswegen fragte ich warum an anderen Stellen der Staat das Grundgesetz nicht so eng sieht?

@GierigGerd

Weil es schlicht nebulös und scheinbar auch nur provokant ist.

Also erkläre dich ...

@Ifm001

Warum verstößt der Staat gegen das Grundgesetz Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz?

Artikel 16a Abs. 2 sagt folgendes: "(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Wieso wird sich daran nicht gehalten? Deutschland nimmt Flüchtlinge auf die aus europäischen Drittstaaten einreisen oder eingereist sind. Ist das Grundgesetz nur Deko?

@GierigGerd
Die Antwort blieb leider bis jetzt aus.

Weil ich ab und zu auch etwas anderes zu haben als auf deine Kommentare zu antworten.^^

Wenn du eine Frage zu Artikel 16a GG hast, dann stell sie, oder nutz die Suchfunktion.

Meine Frage ist, ist die US-Justiz (hier das FBI als Behörde), die scheinbar sehr hinter Martin Winterkorn her sind, überall nach ihm fahnden, gar nicht sauer dass Deutschland sich quasi quer stellt,

Denen ist im Gegensatz zu dir klar, dass sich Deutschland nicht "quasi quer stellt", sondern im Einklang mit dem geltenden Recht (nicht) handelt.-

darf die US-Justiz in Deutschland nicht einfach zuschnappen? 

no jurisdiction, no zuschnappen

Was wäre wenn sie es täten?

Schlechte Idee.

Muss die US-Justiz sich daher zurückhalten, und abwarten?

Ja.

Ich sage mal so...ich glaube es dürfte nicht so einfach sein, einen US-Amerikaner nach Deutschland ausliefern zu lassen, daher glaube ich nicht, dass die sauer sind. :D

Außerdem wäre es auch dumm deutsche Konzernchefs ans Ausland auszuliefern...also rein Wirtschaftstaktisch gesehen... :D

Ausgeliefert wird de natürlich nicht. Winterkorn wäre zwar nicht der erste, den die Amis entführen, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Er könnte aber Probleme haben, wenn er ausreisen sollte.

Von Entführen kann keine Rede sein. Ein US-Haftbefehl liegt schließlich nicht umsonst vor. Aber gab es das schon mal dass US-Behörden Deutsche aus Deutschland entführt hat oder aus welchen Staaten?

@GierigGerd

Wenn der Fall Khaled al Masri stimmt, dann schon

@Bergfex49

Wenn der Fall sixh so zugetragen haben sollte, ist er aber nicht in der Bundesrepublik entführt worden.

Einen US-Haftbefehl gegen einen deutschen Staatsbürger? Da passiert genau dies: gar nichts. Der deutsche Staatsbürger darf sich nur nicht in den territorialen Einflussbereich der USA begeben. Zum Beispiel ein US-amerikanisches Konsulat aufsuchen. Aber so blöd ist nicht mal Herr Winterkorn.

Jedenfalls liefert Deutschland keinen deutschen Staatsbürger an die USA aus. Es wird höchstens wegen der in den USA vorgeworfenen Straftat in Deutschland ermittelt, Anklage erhoben und geurteilt, wenn die vorgeworfene Tat auch in Deutschland strafbewährt ist.