Kann die Schule mich zwingen?

14 Antworten

Wir hatten gestern Sponsorenlauf. Eigentlich war ich überhaupt nicht begeistert davon, ich meine, bei uns hatte es gestern Mittag 35°. Aber wenn du die ersten beiden Runden geschafft hast, ist es gar nicht schlimm. Es ist eine total gute Sache, was für die Fitness zu tun, und gleichzeitig anderen Leuten zu helfen.

Hallo!

Die Schule kann dich nicht zwingen, dort teilzunehmen, aber du musst trotzdem dort anwesend sein, weil es ja eine Schulveranstaltung ist und du Schulpflicht hast, weswegen du auch an dieser Schulveranstaltung anwesend sein musst. Solltest du aber ein Atest von einem Arzt haben, das besagt, dass du da nicht anwesend sein kannst/darfst, brauchst du dort auch nicht hinzugehen. Wie gesagt, sie können dich nicht zwingen, mit zulaufen, aber du musst anwesend sein und du kannst dich, nachdem du auch ein bisschen gelaufen bist, dort auch hinsetzen und etwas anderes tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Dardan1999

Also kann ich zusehen :)

Danke

natürlich, das ist eine schulische pflichtveranstaltung. wenn sich jeder ohne attest weigern würde, würden ja fast gar keine leute mehr mitlaufen. du könntest höchstens einen schwächeanfall vortäuschen oder schmerzen im fuß oder deine sportsachen "vergessen", vlt hast du glück und die lehrer glauben das.

ps: wenn bei euch normal keine anwesenheitslisten durchehen die du unterschreiben musst, fällt es manchmal sogar nichtmal auf, wenn man fehlt. oder manchmal reicht auch eine elterliche entschuldigung. aber ich würds nicht drauf anlegen, es sei denn du willst unentschuldigte fehlstunden im zeugnis riskieren.

brings einfach hinter dich

Ich würde sagen, Du musst schon hin, aber sie können dich nicht zu irgentwelchen Leistungen zwingen, Du musst dich ja schließlich im Unterricht auch nicht melden.

Dabei würde ich z.B. sagen, dass es mir nicht so gut geht (Kopfschmerzen, etc.) und dann hingehen aber nicht laufen.

Wenn dies eine schulische Veranstaltung ist, dann kannst du dich nicht weigern oder du musst ein Attest bringen.