Muss ich die Rechnung in Höhe von 300,00 Euro bezahlen?
Hallo,
ich bin am 01.01.2021 in die neue Wohnung eingezogen. Direkt am 02.01.2021 war ein Techniker von Vodafone vor Ort und hat uns Internet eingerichtet, weil ich das für Home Office benötige. Kurz daraufhin war die Hausverwaltung vor Ort und hat dem Techniker einen Plan mit "Kanälen" übergeben. Er hat die Arbeit durchgeführt und ist gegangen.
Am nächsten Tag meldet sich der Bewohner über uns, er hätte keinen Fernsehempfang mehr (Das Gebäude mit 4 Wohneinheiten hat Satellitenempfang). Okay, ich dachte, irgendwas haben wir falsch gemacht. Ich habe den Techniker rneut angerufen. Der Techniker ist dieses Mal mit einem Spezialisten auch für Satelliten Fernsehen gekommen.
Er hat uns das so erläutert, auf der einen Hausseite ist nur eine Leitung und diese ist für Satellit, wir haben für das Internet keine Leitung, er hat in ca. 10 Minuten eine neue Steckdose montiert und durch die Wand eine Leitung verlegt, das ging sehr schnell. Danach ging Fernsehen und Internet, am nächsten Tag!
Aber zeitgleich ist ein anderer Techniker gekommen (Nicht von Vodafone), die die Hausverwaltung beauftragt hat, weil der BEwohner sich dort beschwert hat.
Das hat 300,00 Euro an Kosten verursacht, ich habe die Rechnung bekommen, gemacht wurde nichts, nur kurz geschaut.
Da ich mit Vodafone einen Vertrag abgeschlossen habe, wurde die Leitung kostenfrei verlegt. Normalerweise würde das einiges kosten, doch weil ich dort Kunde bin, daher kostenfrei.
Muss ich trotzdem rechtlich gesehen, die Rechnung bezahlen?
Ich habe dem Bewohner erläutert, dass VOdafone kommt und das Problem lösen wird am nächsten Tag, doch die Bewohnerin war aufgebracht und hat sofort jemand anderen gerufen und die Rechnung an die Hausverwaltung weitergeleitet.
Die Rechnung wurde auf die Bewohnerin ausgestellt. Muss ich diese zahlen?
Und die Leitungen, welche im Plan eingezeichnet waren, wurden gar nicht verlegt!
Was meint Ihr? A
8 Antworten
Nein, das muss die Mitbewohnerin bezahlen, wird sie letztendlich auch tun. Informiere aber bitte die Hausverwaltung über den Vorgang, nur damit sie Bescheid weiß. Ich vermute, die hat das nicht bemerkt, dass die Rechnung an die Bewohnerin geht. Streng genommen hätte die Hausverwaltung Dir die Rechnung, die auf dem Namen einer anderen Person ausgestellt wurde, gar nicht zusenden dürfen. Du möchtest ja auch nicht, dass beispielsweise Deine Rechnungen an die Nachbarn verschickt werden. Darüber hinaus würde ich gar nichts unternehmen. Dass die Rechnung für das Nachschauen so hoch ist, liegt vermutlich an der Fahrtzeit und weil das als Beratung eingestuft wird.
Meinen?
Ich durfte noch nie erleben, dass Vodafone ihre Techniker übers Wochenende zum Kunden lässt, gratuliere!
Wenn diese die Anlagen des Vermieters auseinandernehmen, zahlen die auch den angerichteten Schaden.
Für mich ganz einfach.
Schicke die Rechnung einfach zurück mit dem Vermerk IRRLÄUFER.
spreche mit der Hausverwaltung
Nein! Dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage. Wenn die "Mieterin" den Techniker beauftragt hat, muss sie ihn auch bezahlen.
Das ist korrekt, eine andere Mieterin hat den Techniker angerufen und jetzt muss ich praktisch die Rechnung bezahlen. Das ist ganz schön viel, vor allem in der Wohnung, wo wir wohnen, da ist die miete kaum bezahlbar und jetzt das.