Muss ich die Rechnung in Höhe von 300,00 Euro bezahlen?

8 Antworten

Nein, das muss die Mitbewohnerin bezahlen, wird sie letztendlich auch tun. Informiere aber bitte die Hausverwaltung über den Vorgang, nur damit sie Bescheid weiß. Ich vermute, die hat das nicht bemerkt, dass die Rechnung an die Bewohnerin geht. Streng genommen hätte die Hausverwaltung Dir die Rechnung, die auf dem Namen einer anderen Person ausgestellt wurde, gar nicht zusenden dürfen. Du möchtest ja auch nicht, dass beispielsweise Deine Rechnungen an die Nachbarn verschickt werden. Darüber hinaus würde ich gar nichts unternehmen. Dass die Rechnung für das Nachschauen so hoch ist, liegt vermutlich an der Fahrtzeit und weil das als Beratung eingestuft wird.

Meinen?

Ich durfte noch nie erleben, dass Vodafone ihre Techniker übers Wochenende zum Kunden lässt, gratuliere!

Wenn diese die Anlagen des Vermieters auseinandernehmen, zahlen die auch den angerichteten Schaden.

Für mich ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schicke die Rechnung einfach zurück mit dem Vermerk IRRLÄUFER.

spreche mit der Hausverwaltung

Nein! Dafür gibt es keine Anspruchsgrundlage. Wenn die "Mieterin" den Techniker beauftragt hat, muss sie ihn auch bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
thereblumsa 
Fragesteller
 22.02.2021, 07:30

Das ist korrekt, eine andere Mieterin hat den Techniker angerufen und jetzt muss ich praktisch die Rechnung bezahlen. Das ist ganz schön viel, vor allem in der Wohnung, wo wir wohnen, da ist die miete kaum bezahlbar und jetzt das.