Kann die Gemeinde drüber entscheiden, ob aus einem Privatgrundstück plötzlich Bauland wird?

7 Antworten

Na ja für unser Haus wurden ja Erschliessungsbeiträge gezahlt. Wieso sollten wir noch für den Garten zahlen. Unser Haus gehört zu der alten straße,von wo wir auch die Einfahrt haben usw... Die neue Straße läuft neben unserem Grundstück, die können doch nicht uns zu beiden Straßen zugehörig machen.

 

Nightwalker181  18.04.2011, 15:21

Doch. Das ist genau das, was ich unten schon geschrieben habe. Schau in den Bebauungsplan. Sollte dein "Gartenland" im Bebauungsplan als "Private Grünfläche" eingetragen worden sein, fällt die Erschliessungsgebühr geringer aus. Sollte jedoch dein Gartenland als Bauland deklariert sein (sprich Baufenster oder die Möglichkeit zu bauen) dann musst du Erschliessungsbeiträge für die neue Straße bezahlen. Da dein Grundstück, wie unten schon geschrieben nun bebaut werden kann. Egal ob du es amchst oder nicht, Die Erschliessungskosten werden fällig!

Naja, sieh es mal aus einer anderen Perspektive.

Ich fasse zusammen: Am Ende eures Grundstücks werden die Felder und Äcker in einem Umlegunsverfahren zu Bauland. Wenn am Ende eures Grundstücks durch das neue Baugebit eine Erschliessungstraße entlang eurer Grenze errichtet werden soll, seit ihr Verpflichtet sogenannte "Erschliessungsbeiträge" zu zahlen. Diesen Erschliessungbeitrag müsst Ihr leisten, da nun Euer Garten von einer Erschliessungstraße erschlossen wurde, und Ihr womöglich die Möglichkeit hättet, in euerm Garten zu bauen.

Im Gemeindeblatt (Amtsblatt) etc, werden Bebauungspläne die zur Zeit im Verfahren sind veröffentlicht. Hier habt Ihr die Möglichkeit (in einer gewissen Frist) den Bebauungsplan im Verfahren auf eurer Gemeinde einzusehen und eure Bedenken gegenüber des neuen Bebauungsplanes zu machen. Ob es ein Erfolg wird, sei mal dahingetsellt. :)

Als Fazit: So wie von Ihnen beschrieben rechtens (aber für Sie ärgerlich) da sich alles auf den "Nachbar"-Felder abspielt und nicht Ihr Grundstück involviert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Also, soweit. Die Gemeinde kann zwar ein Grundstück ,das einem Eigentümer gehört, von Privatgrundstück in ein Bauland ändern.

Aber die Gemeinde muss einen angemessenen Preis bezahlen. Ich meine, in der Urkunde wurde das Land mitzugekauft. Also ist man ja der Besitzer.

Das man nun auch noch Strom- Wasser und andere -Anschlüsse selbst bezahlen muss, wäre mir zwar neu.

 

Den besten Rat, wo ich dir geben kann, geh zu einem Anwalt, der soll für dich das überprüfen, ob die Gemeinde da wirklich einfluss nehmen kann, euer Land zu enteignen und daraus Bauland zu machen, und das ihr noch Anschlüsse bezahlen müsst.

 

Also ganz koscher finde ich das nicht so ganz.

Nightwalker181  18.04.2011, 13:42

Bitte erst Thema von Ersteller lesen. Was du oben schreibst ist einfach nur albern. Wir brauchen hier sicherlich auch noch einen Button der nicht positiv einen Beitrag kennzeichnet sondern negativ...

Wenn man keine Ahnung hat....

Ist es denn nun euer Privatgrundstück oder das daneben? Wenn es nur das Grundstück neben euch ist, ist es natürlich rechtens. Wenn ihr ein großes Grundstück wolltet, hättet ihr das halt dazukaufen müssen. Ihr könnt doch nicht ernsthaft davon ausgegangen sein, dass ihr auch die Rechte auf die an eurem Grundstück angrenzenden Grundstücke habt...

Wer ein bebaubares Grundstück hat muss auch Erschließungskosten zahlen, auch wenn er nicht bauen will. Dafür ist der Wert des Grundstücks nicht mehr Gartenland, sondern Bauland. Andere Leute warten auf so ein Schnäppchen ewig!