Eckgrundstück Erschließungskosten/ Straße

3 Antworten

Jede Stadt / Gemeinde stellt ihre Neubausatzungoder Ausbausatzung auf. Darin ist alles geregelt. Sicherlich auch, wie es sich bei einem Neubau am Eck verhält, wenn man schon 100% für dir eigene Erschliesung (straße ) gezahlt hat. Kann man bestimmt auch online herunter laden. Bei uns sind die Eckgrundstücke zu 66% bei beiden Straßen dabei.Also nicht 100% der Kosten, die darauf entfallen würden. Es gibt da einen ganz schwierigen Umrechnungsschlüssel. Den kann dir nur der Beante von der Abrechnungsstelle erklären. Widerspruch ist meistens sinnlos, da die Satzungen erst mal für die Gemeinde geschrieben sind und zum anderen kein Gericht gegen eine Kommune urteilen wird, wenn die Geld zum verlieren hat. Auch mit Gutachtern wird es nur teuer und wird letztendlich gegen dich laufen. Selbst ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Du musst trotzdem zahlen und vor Gericht wird später erst entschieden. Also Zähne zusammen beissen

Die berechnung der Erschließungskosten für Eckgrundstücke ist in der jeweiligen örtlichen Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Da nachschauen, dann ist alles klar.

Ich denke da hast Du die Aschkarte.

Danke :-(