Hallo, ich habe ein bebautes Grundstück mit einem direkt angrenzenden Grundstück (Ackerland)? Kann dieses enteignet werden wenn eine Straße eingeplant wird?

2 Antworten

Enteignung ist immer die ultima ratio des Baurechts. Entsprechend hoch sind die Hürden, die in den §§ 85-92 BauGB geregelt sind.

Ein milderes Mittel, aber mit dem gleichen Ergebnis ist z.B. das Umlegungsverfahren. Die Gemeinde kann z.B. einen Bebauungsplan aufstellen, der für dein Grundstück öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Im Rahmen des gesetzlichen Umlegungsverfahrens bekommst du dann an anderer Stelle Land im gleichen Wert oder der gleichen Fläche oder alternativ auch Geld.

Dies ist zwar auch ein umständliches und langwieriges Verfahren, aber hierdurch kommt die Gemeinde auch an dein Grundstück dran, wenn es für öffentliche Zwecke (z.B. Spielplatz, Straße, Trafostation, etc.) benötigt wird (siehe §§45-79 BauGB).

Vorher wird die Gemeinde natürlich meist versuchen, es normal abzukaufen und diese Möglichkeit über ein Vorkaufsrecht gem. §§24-28 BauGB sichern.

vg

C

Das geht zwar nicht so ohne weiteres und auch nicht schnell, aber prinzipiell wäre es durchaus möglich. Dem stehen aber in jedem Fall Hürden entgegen.

Wenn es denn aber so weit kommen sollte, hast du sicher einen Anwalt.

Vielen Dank für deine Antwort,jetzt bin ich etwas beruhigt.