Grundsteuer B obwohl kein Bauland?
Hallo,
ich habe vor kurzem die Verwaltung meiner Wiese übernommen (bin erst kürzlich volljährig geworden). Nun wurde das erste mal Grundsteuer fällig und mir ist aufgefallen, dass ich Grundsteuer B zahle, obwohl das Grundstück (laut meinen Eltern) kein Bauland bzw. nicht bebaut ist. Es ist verpachtet und es stehen ein paar Pferde + Unterstand drauf.
Gibt's da wieder irgendeine Ausnahme im Steuerrecht oder warum zahl ich Steuer B?
1 Antwort
Es gibt die Aufteilung in Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die (günstigere) Grundsteuer A zahlt man, wenn man ein Grundstück selbst landwirtschaftlich nutzt, Sich also als Agrarier betätigt. In allen anderen Fällen ist Grundsteuer B für fällig. Du nutzt das Grundstück zur Verpachtung (nicht eigene landwirtschaftliche Nutzung), bist also Grundsteuerpflichtig (Grundsteuer B). Der einzige mir bekannte Weg, keine Grundsteuer zu zahlen, ist das Grundstück ungenutzt zu lassen. Das Finanzamt muss nun veranlasst werden, den Einheitswert mit "0" für "Unland" festzulegen, so dass der Gemeindesteuersatz mit 0 multipliziert wird, was mathematisch zu einem Steuerbetrag von 0 führt. Das ist aber ein längerer Weg, denn das Grundstück muss erkennbar ungenutzt (von der Natur zu zurückerobert worden) sein.
Achso. Das erklärt das natürlich. Ich hatte im Internet nur mehrfach gelesen, dass Grundsteuer B nur bei bebaubarem Land bzw. bebautem Land fällig wird. Vielen Dank ;-)