Erschließungskosten für ein Neubau im hinteren Bereich eines erschlossenen Grundstück

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Der Begriff Erschließungskosten ist etwas anders definiert (siehe z.B. Wikipedia).

In Deinem Fall ist das Grundstück bereits erschlossen; es gilt auf dem Grundstück zusätzliche Anschlüsse für das weitere Haus bereit zu stellen. Leider kann man zu den Kosten fast nichts sagen, weil die stark von den Umständen abhängen.

Ist es möglich die Anschlüsse am vorderen Haus anzubinden? Oder müssen Anschlüsse im öffentlichen Bereich erstellt werden?

Ist der Grund sandig oder felsig, Gefälle, Stützmaßnahmen nötig?

Muß darüber ein Weg oder eine Einfahrt aufgebrochen und erneut befestigt werden?

Sind Baumaschinen einsetzbar oder muß von Hand ausgehoben werden?

Laß Dir AngebotE von örtlichen Baufirmen erstellen, die kennen auch Zahlen und Ansprechpartner für den Anschluß im öffentlichen Bereich.

Danke für den Stern.

Zuerst sollte eindeutig geklärt werden, ob die Errichtung eines "rückwärtigen" Gebäudes bauplanungsrechtlich zulässig ist. Das ist es nämlich nur, wenn es einen entsprechenden Bebauungsplan gibt, was sehr selten ist.

Wenn das Gebäude zulässig ist sollte ein Fachmann prüfen, ob überhaupt und wenn ja wie die Hausanschlussleitungen möglich sind (Hebeanlage etc.?).

Und dann sind die Kosten auch noch von der Art und der Größe der Leitungen abhängig, was wiederum von der Nutzungsart und der Nutzungsintensität des Gebäudes abhängt.

Und: Muss Regenwasser an Kanalisation angeschlossen werden? Das steht in der gemeindlichen Satzung.

Und: Kosten sind auch abhängig von der Bodenart (Fels? Sand? Lehm?)

Also: Fachmann vor Ort fragen, sonst geht das schief.