Kann die Fahrschule mich dazu zwingen?

11 Antworten

Verweise auf die APR (allgemeinen Persönlichkeitsrechte).

Niemand darf von Dir ohne Dein Einverständnis ein Foto machen und dieses veröffentlichen. Ausnahme: Gruppenfotos oder Zufallsaufnahmen, bei denen Du nicht im Fokus des Bildes stehst.

Ohne !! Dein Zustimmung darf weder ein Bild gemacht noch veröffentlicht werden.

Und auch Dein Name darf ohne Deine explizite Zustimmung nach Bestehen Deiner praktischen Fahrprüfung nicht veröffentlicht werden .

Also solltest Du Deine Fahrschule noch einmal extra darauf hinweisen, wenn Du nicht möchtest, dass Dein Prüfungsergebnis veröffentlicht wird.

Havenari  06.12.2018, 08:00
Ohne !! Dein Zustimmung darf weder ein Bild gemacht

Falsch.

noch veröffentlicht werden

Richtig.

Das kommt darauf an, ob du wieder etwas unterschrieben hast, das du nicht gelesen hast. Wie im www. Kennst du die größte Lüge im Internet?
„Ich habe die AGB gelesen“
Wenn du in deinem Vertrag mit der Fahrschule der Nutzung deiner Bilddaten zugestimmt hast, dürfen die das ohne Weiteres. Natürlich kannst du dem auch nachträglich widersprechen. In welcher Form wird sich in einer Datenschutzerklärung finden, die du mit Sicherheit unterschreiben hast.

Nein das ist keine Pflicht sondern es fällt unter das Recht am eigenen Bild.

Du kannst dem von vornherein widersprechen oder eine zuvor erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen.

Der Widerruf gilt immer nur für die weitere Veröffentlichung. Nicht widerrufen kannst Du für die Vergangenheit, wenn Dein Foto mit deiner Erlaubnis zb für ein gedrucktes Jahrbuch verwendet wurde.

Was steht dazu in dem Vertrag, den du mit der Fahrschule abgeschlossen hast? Ansonsten ist es deine Entscheidung.

verreisterNutzer  06.12.2018, 05:15

Selbst wenn es im Vertrag steht kann er seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

Einzig wenn damit Sonderkonditionen verbunden sind, muss der Betreffende bei Widerspruch auch darauf verzichten