Kann die Bankangestellte bestraft werden?

11 Antworten

Ja Du kannst sie verklagen wegen ,,Verstoß gegen die Schweigepflicht"!!

Die Strafe setzt dann ein Richter fest. Aber sie muß damit rechnen ihren Job zu verlieren.

Genauso wie Ärzte dürfen Bankangestellte KEINE Informationen bezüglich eines Kunden und dessen Kontostand weitergeben. LG

Auf welcher Rechtsgrundlage? Er hat kein Vertragsverhältnis mit der Bankangestellten.

Quatsch... Geht nicht... "Verstoß gegen die Schweigepflicht"

@Ruwu135

Und wieso nicht ??? Bankangestellte dürfen auch nichts über ihre Kunden verlauten lassen ----> Bankgeheimnis!!!!

Ein solcher Vorfall ist einer Bank sehr peinlich - Schadenersatz kann man aber nur geltend machen, wenn man die Höhe des Schadens glaubhaft machen bzw. belegen kann, und damit sieht es schwierig aus.

Man kann aber - besonders mit dem Geschäftsvolumen - dem Filialleiter tief in die Augen schauen, ihm die Dokumentation der Verletzung des Bankgeheimnisses vorlegen und ihn fragen, wie er sichergehen kann, dass sich so etwas mit Frau XYZ nie wiederholen wird.

Dann wird der Filialleiter ganz von allein die fristlose Kündigung der Mitarbeiterin vorschlagen - drastisch gesagt: Bankangestellte lassen sich leichter ersetzen als vermögende Kunden.

Er kann sich bei dem Filialleiter beschweren und ihm mitteilen, das sie das Bankgeheimnis verletzt hat. Wenn sie Glueck hat bekommtm sie nur eine Abmahnung und wird nicht entlassen.

Aber man kann auch hingehen und sie strafrechtlich verfolgen lassen wegen Verletzung des Bankgeheimnisses, wie hochm die Strafe dann ist kann ich dir leider nicht sagen.

Die wirksamste Bestrafung ist aber die Abmahnung durch den Arbeitgeber nach meiner Meinung.

Aber man kann auch hingehen und sie strafrechtlich verfolgen lassen wegen Verletzung des Bankgeheimnisses,

Nach welchem § des StGB wäre das dann?

http://www.recht24.de/a/welche-folgen-hat-eine-verletzung-des-bankgeheimnisses

@PatrickLassan

U.U. treffen die Tatbestandsmerkmale des § 203 StGB "Verletzung von Privatgeheimnissen" zu.

@Sabazius25

Eindeutig nein. Die Personen, die belangt werden können, sind erschöpfend aufgeführt. Bankangestellte gehören nciht dazu.

@wfwbinder

Öffentlich bedienstete Bankangestellte in öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten können sehr wohl belangt werden. Darüber hinaus kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 43 BDSG vorliegen.

Er kann sie natürlich belangen, sie wird auf alle Fälle ihren Job verlieren

Ich gehe davon aus, dass der Bankangestellten im Höchstfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ins Haus steht. Handelt es sich um Angestellte die in öffentlich rchtlichen Kreditinstituten tätig sind, könnten diese belangt werden. Bei Schadenersatzklagen wird es wohl schwierig sein, einen Nachweis zu erbringen, dass dem Millionär ein wirtschftlicher Schaden entstanden ist. Könnte eher unangenehm für den Millonär werden, weil sich durch Bekanntgabe seines Vermögens, der " Freundeskreis" sich von heute auf morgen erweitern würde. Da hilft nur eines. Bank wechseln, bei der man nicht bekannt ist