Kann der Vermieter plötzlich Geld für einen Fahrradunterstand verlangen?

2 Antworten

Mietrechtlich gibt es kein Gewohnheitsrecht. Einen Fahrradabstellplatz muß der Vermieter nicht stellen - dann muß man halt die Fahrräder in die Wohnungen mitnehmen.Unentgeltlich muß der Vermieter den abschließbaren Fahrradunterstand nicht bereitsstellen.

Der Eigentümer bestimmt über die Hausverwaltung, wie der Hof durch Mieter genutzt werden kann. Wenn im Mietvertrag allerdings ein Fahrradstellplatz auf dem Hof Bestandteil der Mietsache ist dann kann der Vermieter den Mietvertrag nicht einseitig ändern. Gewohnheitsrechte entstehen nicht durch geduldete Nutzung. Entzieht der Verwalter die Nutzung den Mietern und bietet bezahlte Fahrradstellplätze auf dem Hof an, dann handelt der Verwalter richtig.