Mietrecht? Vermieter zwingt Fahrräder nach draußen zu stellen

11 Antworten

Mit der Idee zum sog. Gewohnheitsrecht bist du schon mal auf dem richtigen Weg.

Dieses wird vom Mieter erworben, wenn ein Umstand über einen längeren Zeitraum vom Vermieter geduldet wird.

Allerdings muss ich dir auch gleich dazu sagen, dass dem Mieter dieses Nutzungsrecht auch wieder entzogen werden kann.

Der beste Weg wird auf jeden Fall sein, sich mit dem Vermieter irgendwie zu verständigen.

Gibt es denn Anhaltspunkte warum der Vermieter jetzt auf einmal nicht mehr möchte was ihm zuvor jahrelang egal war?

Wie dem auch sei, die einzige Lösung besteht aus Verständigung, denn rechtlich gesehen hast du letztendlich keine Chance.

Und zwar würde jeder Anwalt erfolgreich vor Gericht wie folgt argumentieren:

- Der Vermieter ist nicht für die Sicherung deines Eigentums verantwortlich

- Laut Mietvertrag wurde  die Nutzung der im Vertrag stehenden Wohnung und ggf. eines Kellerraumes vereinbart.

- Es wäre deine Pflicht gewesen sich bereits vor Einzug oder dem Kauf der Räder um geeignete Abstellmöglichkeiten zu kümmern.

- Eventuell dienen die Gänge der Keller als Fluchtwege oder verhindert den uneingeschränkten Zugang zu wichtigen Versorgungseinrichtungen die durch das Zustellen nicht sofort erreicht werden können.

- Dies könnte z.B. der Haupthahn einer Gasleitung sein.

Warum stellen die Mieter ihre Fahrräder nicht einfach in den Kellerräumen ab?

Das dürfte der Vermieter jedenfalls nicht verbieten.

Vielleicht gäbe es auch die Möglichkeit das mehrere Mieter sich einen Keller für ihren Kleinkram teilen und ein so leer geräumter Raum für die Fahrräder zur Verfügung steht?

Stehen die Fahrradständer auf dem Grundstück des Hauses. Dann besteht auch die Möglichkeit einen Zaun darum zu bauen, in Form eine abschließbaren Fahrradbox.

Vielleicht ist der Vermieter einverstanden und dulden diese Maßnahme nicht nur, sondern beteiligt sich auch an den Kosten.

Denn so gut ich deine Situation verstehen kann, ich lebe selbst in der Innenstadt von Köln, so fair muss sein und die Interessen des Eigentümers berücksichtigen.

Ähnliche Probleme gibt es auch ständig mit Kinderwagen im Treppenhaus.

Jeder hat Verständnis für die Familien. Jeder möchte auch in einem gepflegten Haus wohnen.

Doch wenn es um die Kosten von Renovierungsarbeiten wegen verschmutzter Wände geht, fühlt sich niemand verantwortlich und beruft sich darauf das es sich im Vermieter-Sache handelt.

Ich wünsche euch viel Erfolg und glaube das es mehr bringt sich vorher ein paar Alternativen zu überlegen, als stur auf irgendwelche Rechte zu bestehen, die man ohne Probleme wieder entzogen bekommen kann.

Und wenn gar nichts geht, dann mietet euch zusammen eben eine Garage.

Die ist auch in Städten wie z.B. Köln für 60-80 Euro in zentraler zu haben.

Wenn sich mehrere Mieter den Preis teilen ist es erschwinglich.

Man muss dann eventuell ein paar Straßen laufen, aber das muss dann eben in Kauf genommen werden

Meine Frage ist jetzt ob man als Mieter irgendwelche Rechte  etc. hat, 

Man hat das Recht, die Fahrräder in den Fahrradständer zu stellen.

(Gewohnheitsrecht?)

Gibt es nicht.

eventuell dagegen vorzugehen? 

Der Vermieter ist im Recht.

und ich gehe mal nicht davon aus, dass der Vermieter im Schadensfall die Kosten übernimmt für die draußen abgestellten Fahrräder..

Muss er auch nicht.

Ausserdem hat der Vermieter eine Frist gesetzt, nach der die dort abgestellten Fahrräder entsorgt werden sofern sie nicht dort deplatziert wurden. 

Das kann der Vermieter machen.

Da wir keine eigene Garage haben, geschweige denn eine ausreichend grosse Kellerfläche sind wir nun also gezwungen die Fahrräder vor dem Haus auf der Straße abzustellen und sie somit Fahrraddieben, der Witterung usw auszusetzen...

Wie Fahrräder gegen Diebstahl und Witterung geschützt werden ist Euer Problem.

MfG

Johnny

Mietrechtlich kann kein Gewohnheitsrecht erworben werden - das sieht das deutsche Mietrecht schlicht nicht vor.

Generell ist der Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet dem Mieter einen Platz zum Abstellen der Fahrräder anzubieten. Er kann vom Mieter auch verlangen, das Fahrrad in seiner Wohnung unterzubringen.

Die Rechtslage wäre anders wenn Dir mietvertraglich ein Fahrradkeller oder Fahrradstellplatz zugesichert worden wäre.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht.

dass die Fahrräder, welche in den Kellergängen stehen künftig nur noch in den Fahrradständern vor der Tür geparkt werden dürfen

Der Vermieter hat recht, die Fahrräder haben in den Kellergängen nichts zu suchen. Die Kellergänge gehören nicht zu eurer Mietsache.

Es gibt Wand- und Deckenhalterungen für Fahrräder. Eventuell passen die Räder dann noch in den Keller.
Oder ihr müsst einen Garage anmieten...


lg