Gemeinschaftskeller nicht nutzbar

9 Antworten

Zuerst würde ich mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung sprechen und ihn auf den Missstand hinweisen. Wenn dir im Mietvertrag ein Fahrrad- oder Kinderwagen - Stellplatz mitvermietet worden ist, hast du einen Anspruch darauf, und der Vermieter muss dafür sorgen, dass entsprechend Platz geschaffen wird.

Dich beim Vermieter beschweren.

Wenig Ärger gibt es in diesem Fall bestimmt nicht. Ein gemeinschaftllcher Keller für Fahrräder ist eine gute Sache. Dieser Keller wurde dir zur Nutzung deiner Fahrräder im Mietvertrag zugesichert. Dabei soll es sich wohl um Fahrräder handeln, die täglich oder regelmäßig benutzt werden. Kinderwagen und unbrauchbare Fahrräder sowie Schlitten sind nicht zur Benutzung dieses Kellers gedacht. Dazu kann die Wohnung bzw. der eigene Keller benutzt werden. Der Vermieter ist von deinem eingeschränkten bzw. verhinderten Nutzungsrecht des Gemeinschaftskeller nachweislich in Kenntnis zu setzen und unter Fristsetzung aufzufordern die Benutzbarkeit für dich herzustellen. Im Schreiben kannst du nur beweisbare Dinge zur Übernutzung des G-Kellers angeben. Der Bello arabico wird sich auf den Schlips getreten fühlen und dir ein Sprechverbot mit der Hausverwaltung auf arabisch aussprechen. Du hingegen solltest nicht mit Ihm deutsch reden, sondern den Druck auf die Hausverwaltung hochhalten. Dann gäbe es noch das Mittel der Unterlassungsklage gegen den Sprachverbieter.

Dieser Keller wurde dir zur Nutzung deiner Fahrräder im Mietvertrag zugesichert.

Sagt wer? IMHO werden Mietverträge i. d. R. über entgeltpflichtige Mieträume geschlossen, nicht Gemeinschaftseigentumsanteile zugesichert :-O

und unter Fristsetzung aufzufordern die Benutzbarkeit für dich herzustellen.

Rechtsgrund, wenn es der unterstellten mietvertraglichen Gebrauchsüberlassung mangelt?

Das müssen Sie über Ihren Vermieter klären! Der ist Ihr Vertragspartner und nicht die anderen Mieter! Hat er Ihnen die gemeinschaftliche Nutzung des Fahrradkellers im Mietvertag ausdrücklich zugestanden, dann muß er auch für die Nutzungsmöglichkeit dort sorgen und die Überbelegung durch andere Mieter beenden. Eine direktes Ansprechen der Mitbewohner kann nur Frust hervorrufen, der auf den Schultern des Vermieters wesentlich besser zu (er)tragen ist.

Ich gehe davon aus, das euch weder Kellerabteil noch Nutzung des Fahrradkellers vetraglich vermietet sind, was was einen Forderungsanspruch definitiv ausschliesst :-(

Über die Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftsraums entscheidet aber der Vermieter, den du dazu befragen könntest, ob er eine einvernehmliche Lösung herbeiführen möchte :-).

G imager761