Kaltmiete und Nk-Vorauszahlungen gleichzeitig erhöhen?

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Eine Mieterhöhung kann der VM jederzeit im Rahmen der ortsüblichen Miete vornehmen.

Sie darf innerhölab von drei Jahren nicht mehr als 20 % betragen.

Zwischen einer Mieterhöhung und der Ankündigung einer weiteren Mieterhöhung müssen mindestens 12 Monate vergangen sein.

Eine Erhöhung der Vorauszahlungen für Nebenkosten kann erst nach Vorlage einer Abrechnung erfolgen.

Der Mieter ist also nicht verpflichtet dem VM höhere Vorauszahlungen zu leisten, solange aus der letzten Abrechnung nicht ersichtlich ist, dass eine Nachforderung und in welcher Höhe zu zahlen ist.

Grundsätzlich könnten aber beide Erhöhungen auf denselben Termin fallen.

dankeschön! da weiß ich nun bescheid.

Der Vermieter hat die NK-Abrechnung zwar nicht erstellt (sie war vielleicht auch noch nicht fällig), aber er kann sicherlich durchaus absehen, dass die derzeitigen NK-Abschläge nicht mehr ausreichend sind. Es ist von ihm fürsorglich, seine Mieter auf diese höheren, absehbaren NK hinzuweisen und den Mietern eine freiwillige höhere NK-Zahlung anheimzustellen.

Etwas irritiert bin ich allerdings, dass offenbar schon ziemlich kurz nach Einzug (früher als 15 Monate nach Mietbeginn? Dies schließe ich aus der fehlenden NK-Abrechnung!) die Kaltmiete erhöht werden soll.

"(es gab noch keine Betriebskostenabrechnung)" Dann kann er nicht mehr Knete verlangen. Er weiß doch gar nicht, ob die Vorauszahlungen eventuell sogar zu hoch sind.

das denk ich mir auch

Es können zwischenzeitlich absehbare Kosten-/Verbrauchssteigerungen eingetreten sein, die eine höhere NK-Umlage rechtfertigen könnten. Allerdings auf freiwilliger Basis, um den Mietern spätere hohe Nachzahlungen zu ersparen. Manche Mieter können für solche absehbaren Mehrkosten (wie z. B. Energiekosten Winter 2009/2010) einfach schlecht sparen.

Kann er. Ist ja auch sinnvoll, denn die letzten paar Monate war mehr Heizung erforderlich, als in der letzten Heizperiode....

kann er. Die Kaltmiete hat nix mit den Nebenkosten zu tun.