Kann der Nachbar eine 20 cm hohe Mauer "verbieten"?
Unser Grundstück (Neubau; kein Garten angelegt) liegt 30 cm unter dem Grundstück (fertiger Rasen) des Nachbarn. Es ist momentan keinerlei Einfriedung vorhanden. Wir hatten vor einiger Zeit angekündigt, dass wir den Höhenunterschied abstützen wollen, da wir nicht anböschen wollen. (Und der Nachbar will nicht auch nicht abböschen.)
Wir haben jetzt angefangen diese "Stützmauer" zu errichten; aus Mauersteinen, die 25 cm hoch sind. Inklusive Fundament steht alles auf unserem Grundstück. Da wir einen Unterschied von 30 cm überbrücken müssen, haben wir 2 Steinreihen gesetzt. Leider regt sich der Nachbar jetzt total über die zweite Steinreihe auf, von der er 20 cm sieht und die ihm jetzt angeblich den ganzen Ausblick von seiner Terrasse "verschandelt".
Hätte mein Nachbar eine Chance, damit durchzukommen, dass wir die Mauer zurückbauen müssen, weil sein Ausblick beeinträchtigt ist?? Er meinte nämlich, dass er die Mauer so auf keinen Fall akzeptiert.
Noch zur Info: Es handelt sich hier um seine hintere Grundstücksgrenze; zu den Nachbarn auf seiner rechten und linken Seite hat er übrigens jeweils zwei Meter hohe Sichtschutzzäune errichtet.
8 Antworten
Du könntest doch auch Sichtschutzzäune auf Deinem Grundstück hinbauen. Dann hat Dein Nachbar gar keine Aussicht mehr. Biete ihm das doch als "Alternative" an ;) Da Deine Mauer ein Fundament hat, weiss ich nicht so genau ob da die Grenzbebauung greift. Dann könnte Dein Nachbar einspruch erheben. Ansonsten wohl eher nicht. Oder aber Du deklarierst die Mauer als Zaun, und stellst auf die Mauer noch einen Maschendrahtzaun. Du willst ja schliesslich nur Dein Grundstück einfrieden...
Ehrlich gesagt hatten wir tatsächlich schon darüber nachgedacht, einen Stabmattenzaun auf die Mauer zu setzen (auch schon bevor der Nachbar, der sonst eigentlich ganz nett ist, sich so doof angestellt hat), weil unsere Kinder leider auch lieber auf Nachbars Rasen spielen als in unserem Erdloch. Aber ich glaube, wenn wir das machen, dann ist's ganz aus mit dem guten nachbarschaftlichen Verhältnis.
Ist doch euer Grund Stück, wenn es ihm nicht gefällt soll erst woanders hin gucken
Ganz so einfach ist das nicht! Wenn man direkt auf die Bebauungsgrenze etwas aufstellt, dann kann der Nachbar durchaus schon mal Einspruch erheben.
Beim Bauamt nachfragen (KOSTET NICHTS) und dann bauen.
Wenn es seinen Blick stört vermutlich ja, aber es gibt doch gewiss Baugesetze bei Euch? Die habt Ihr Euch doch angesehen bevor Ihr da was gebaut habt? ^^
Nach meinem Wissen darfst Du bis zu 180 cm hoch bauen. Ich würde das Ganze aussitzen. Wenn er es weg haben will, muß er klagen und das wird er bestimmt nicht tun. Die Chancen auf Erfolg wären zu gering.