hallo, unser Nachbar hat eine Stützmauer mit L Steinen, Höhe1,60 m direkt auf unsere Grundstücksgrenze gesetzt. Erlaubt sind nur 1,50 m. Muss er Abstand halten?

4 Antworten

Gehe am besten zu deiner Gemeinde und lasse dir den Bebauungsplan zeigen. Darin ist festgehalten, wie was ausgeführt werden darf. Lasse dich da beraten. Wenn der Nachbar gegen die Vorschriften des Bebauungsplanes verstossen hat, so müsste ein Hinweis an ihn reichen, dass er den im Bebauungsplan enthaltenen Vorschriften nachzukommen hat. Notfalls Widerspruch gegen diese Massnahme einlegen.

Alles andere wird sich dann ergeben.

Also ... 1,60 Meter sehen auch nicht anders aus, als 1,50 Meter. Im Regelfall ist es so, dass man Grundstücksabsicherungen, wie Mauern oder eben was zugelassen ist, in der GENEHMIGTEN Höhe direkt auf die Grenze bauen darf. Wenn das nicht eingehalten wird, muss man einen GRENZABSTAND einhalten. Das ist von Baugebiet zu Baugebiet oder Region verschieden. Das steht in dem Bebauungsplan, der für Euer Gebiet festgelegt wurde. Bei mir beträgt der Grenzabstand 2,5 Meter, die Mauerhöhe aus Naturstein bis zu 1,5m.

Wenn du mich fragst, würde ich wegen der 10 cm kein Fass aufmachen. Wenn der Kontakt ohnehin schon schwierig ist, lässt sich das später nicht mehr kitten.

Sagt dem Nachbarn auf jeden Fall, dass das nicht in Ordnung ist, und dass er für die Absicherung (Hecke, Maschendraht o.ä.) den Bebauungsplan befolgen soll.

Mach dich schlau, was erlaubt ist, und erhebe sofort Einspruch, wenn etwas abweichendes passiert. Den Bebauungsplan bekommst du auf der Gemeinde/Stadt.

Der Bebauungsplan wäre noch interessant. Hier sind mehrere Nachbarn betroffen. Mit Zaun kommen wir auf 2,80 m Höhe. Länge ca. 25m. Das ist schon schwierig. Die Grundstücke sind sehr klein. Wir haben ihn direkt vor unserer Nase. Vielen Dank für ihre Hilfe.

Fragen des Grundstücksrechts sind verzwickt. Lass dich lieber von einem Fachanwalt dazu beraten.

frag das doch mal bei der für euch zuständigen gemeinde/stadtverwaltung an.