Wer zahlt, wenn eine Aufschüttung eine Mauer auif der Grundstücksgrenze geringfügig zur Seite drückt?

1 Antwort

Da dürfte inzwischen das Gewohnheitsreicht greifen.

Problematisch wird es wohl erst dann, wenn deinem Nachbarn einfallen würde seine Mauer zu entfernen.

Letztendlich wäre es dann wohl dein Problem.

Wenn du es genau wissen willst, solltest du aber einen Anwalt fragen. Bei deiner Frage vielleicht sogar besser mehr als einen.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es in unserer Gesetzgebung nicht. Das mal vorweg. Es gibt höchstens eine Duldung., wobei man eine Duldung widerrufen kann.

Wenn du an meiner Aussage bezüglich des Gewohnheitsrechtes zweifelst, dann darfst du mir gerne das Gesetz nennen, in dem ein Gewohnheitsrecht verankert ist.

Ob in diesem Falle Handlungsbedarf besteht, sollte man von einer fachkompetenten Person überprüfen lassen. Z. B. Architekt, Gutachter.

Was die rechtliche Seite anbelangt, wäre ein Fachanwalt zu befragen.

@Ontario

Da verweise ich einfach mal auf den entsprechenden Wikipedia Artikel.