Kann der Hausarzt eine Person krankschreiben, die eine "freiwillige" Beschneidung vollzogen hat?

3 Antworten

Ein Arzt schreibt in Deutschland nicht krank, sondern er stellt die Arbeitsunfähigkeit fest. Das kann er grundsätzlich auch in diesem Fall machen.

Nun stellt sich aber die Frage, ob der ArbG die Lohnfortzahlung leisten muß?

Das könnte ggf. verneint werden.

Ein Arbeitnehmer, der sich einer medizinisch nicht erforderlichen Operation unterzieht, hat für die Zeitdauer der Arbeitsverhinderung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber. Denn ein solcher Arbeitsausfall ist selbstverschuldet.

Bereits im Jahr 1984 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Arbeitgeber nur das "normale" Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen habe. Risiken, die der Arbeitnehmer durch selbst veranlasste, medizinisch nicht indizierte Eingriffe eingeht, gehören nicht zum normalen Krankheitsrisiko (BAG, Urteil v. 29.02.1984, 5 AZR 92/82). Dieser Grundsatz gilt als „gefestigte Rechtsprechung“.

Ja

warum hast du dich beschneiden lassen

Ja geht warum nicht direkt beim Urologen