Kann man seine Eltern eigentlich verklagen wegen einer Beschneidung im Kindesalter nur aus Religiösen Gründen?

13 Antworten

Noch nicht, leider. Aber ein Betroffener könnte gegen das Beschneidungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und da würde das Gesetz wahrscheinlich abgeschafft werden, wegen dem Grundgesetz welches körperliche Unversehrtheit garantiert. Und wenn man unnötige OPs an Kindern vollzieht, kann man das schon als körperliche Gefährdung einordnen. Das könnte ein Betroffener machen, aber dafür braucht man auch erstmal das Geld.

Naja, wie Dave schon sagt gibt es das Beschneidungsgesetz (§ 1631d), jedoch kann man im späteren Alter durchaus Klage einreichen, zumindest wenn die Beschneidung noch nicht mit 10 Jahren als verjährt gilt.

Wenn man gute Gründe nennt, weshalb man sich mit der Beschneidung eingeschränkt fühlt, hat man relativ gute Chancen beim Bundesverfassungsgericht.

Beispiel für Gründe könnten sein:

  • Weniger Erregung beim sexuellen Akt
  • Körperverletzung (z.B: als Kind hatte ich nach der Beschneidung extreme Schmerzen)
  • Religionsfreiheit (z.B: Ich war im Kindesalter nicht entscheidungsfähig, heute möchte ich mich zum Christentum konvertieren lassen, ich habe aber Angst, deswegen nicht angenommen zu werden)

Außerdem ist es vom Bundesverfassungsgericht unverschämt Religionsfreiheit über andere wesentlich wichtigere Grundrechte zu stellen.

Es gibt natürlich eine Chance, sich vor dem Gericht zu beweisen. Man muss sich eben nur gut beweisen.

Seit dem Beschneidungsgesetz von 2012 dürfen Eltern in die Beschneidung ihrer Söhne einwilligen. Der Junge hat später keine Klagemöglichkeit, da dieses Gesetzt den Eltern ausdrücklich die Erlaubnis dazu gibt. Geht bei der Beschneidung etwas schief und dem Jungen muss zum Beispiel der gesamte Penis amputiert werden, um sein Leben zu retten, so hat dieser Junge kein Recht auf Schadensersatz, denn der Eingriff war legal und das eben eine tragbare unglückliche Nebenwirkung davon.

Wirklich tragisch… während einem mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe droht, sollte man seiner Tochter aus kulturellem Ritus auch nur mit einer Nadel in die Klitors stechen. An Jungen dagegen wurde das zurechtstutzen ihrer Sexualorgane ausdrücklich erlaubt und im BundeTag in verharmlosendster Art angepriesen.

Viele Juristen und vor Allem Ärzte halten dieses Gesetz für Verfassungswiedrig und Menschenrechtsverachtend. Mindestens jedoch wurde hier ganz eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Die weiblichen Genitalien scheinen für die Regierung wohl wertvoller und schützenswerter zu sein.

Betroffene brauchen laute Stimmen in der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft muss aufwachen und verstehen, welches Unrecht hier geschieht!

Ich bin kein Jurist, versuche mich nur mit Logik. Solange eine Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland nicht verboten ist, also nicht als Körperverletzung zählt (die sie faktisch aber ist), wird man dagegen nicht nachträglich klagen können. Damit etwas juristisch Unrecht ist, müsste es doch verboten sein.

Ja, kam schon vor. Ein Vater mußte seinem Sohn 12000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Verjährt war die Sache nicht, denn der Vater hatte das heimlich machen lassen.

Interessant.. Hast du ne Quelle?

@SiPriera

Muß ich nachsehen. Ich glaub die Mutter hatte das alleinug Sorgerecht damals

@Klaraaha

Danke. Halte diese Praxis auch weiterhin Widerlich. Wenn es nicht unbedingt wegen einer med. Indikation unumgänglich ist.

Kenne inzwischen 2 Mütter (Feministinnen) die um 2000 ihre Söhne nur so, wegen Aussehen und leichterVerklebung, beschneiden ließen.

Ich machte den Vorschlag dass beide Mütter beschnitten werden müssten....

auf dem Marktplatz.

@SiPriera

Jedes Jahr sterben viele männliche Kinder an den Folgen einer Beschneidung. Es gubt darüber keine Statistiken, nur in Südafrika nennt man Zahlen um die 50 Kinder pro Jahr. Die Mädchen sind da nicht dabei