kann der betriebsrat den ort für sitzungen selbst bestimmen?

3 Antworten

Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt,und eben auch in einem vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden geeigneten Raum.

Wird die Betriebsratssitzung privat an einem anderen Ort abgehalten,dann vermutlich nach der Arbeitszeit.

Hiergegen wird nichts einzuwenden sein,nur wird der Arbeitgeber sich sträuben,Fahrtkosten und die Zeit der Sitzung den Betriebsratsmitgliedern zu vergüten.

Bedenken hätte ich im Bezug auf die Versicherung.Bei Sitzungen während der Arbeitszeit in den Räumen des Betriebes besteht der gesetzliche Versicherungsschutz.Wie es aber außerhalb aussieht.........?

Ich denke, solange der BR keine Kosten oder unnötige Abwesenheitszeiten vom Betrieb verursacht, kann er den Ort der Sitzung auch außerhalb des Betriebs wählen. Es muss aber Nicht-Öffentlichkeit gewährleistet sein, und da könnte jemand bei einer Privatwohnung schon zweifeln. Ich hätte also Skrupel bei so einer Lösung. Wie würde denn der Arbeitgeber auf so einen Vorschlag reagieren? Und wie würde es die Belegschaft sehen?

cosimo77 
Fragesteller
 18.11.2010, 22:24

lieber peter,danke für dein interesse.das verhältniss zum arbeitgeber kann schlimmer nicht sein.es gibt keine zusammenarbeit,nur blockade.die nächste sitzung wird privat stattfinden,da wir brisante beschlüsse fassen werden.der betrieb ist als ort für diese belange einfach zu gläsern und zu unruhig.diese massnahme stellt die aussnahme dar,da bisherige sitzungen immer im betrieb stattgefunden haben.der arbeitgeber stimmt dieser ortswahl nicht zu.ich bin auch sicher das wir den ort selbst wählen können,finde aber nichts im gesetz.vielleicht allgemeine rechtssprechung??? was meinst du?

Mir ist kein Gesetz bekannt, was dem Betriebsrat zwingend verbietet seine Sitzungen außerhalb des Betriebes abzuhalten.

Allerdings wäre denkbar dass sich der Arbeitgeber verweigert wenn ihm durch die Verlegung des Sitzungsort nach außerhalb der Firma, wenn ihm dadurch längere Zeiten der Freistellung der Betriebsratsmitglieder und höhere Kosten für die Betriebsratsarbeit entstehen.

Der Arbeitgeber könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass er Räumlichkeiten, gemäß §40 Absatz 2 BetrVG, zur Verfügung stellt und nur die daraus entstehenden Aufwendungen, gemäß §40 Absatz 2 BetrVG, bezahlt.

Versicherungstechnisch könnte es sich ebenfalls als problematisch erweisen, wenn Sie die Sitzungen bei sich zu Hause anberaumen.

Ich halte Ihr Ansinnen für sehr ungewöhnlich, mich würde interessieren, was dagegen spricht die BR-Sitzungen im Betrieb abzuhalten?

Peter Kleinsorge